Art. 44
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Thun, 7. November 2018 Namens des Gemeinderates
Der Stadtpräsident: Lanz
Der Stadtschreiber: Huwyler Müller
Betrieb
Aufhebung eines
Erlasses
Inkrafttreten
11 871.2
Anhang 1
(Artikel 2 und 3)
Organigramm
Ausbildungschef/-in
Abteilungsleiter/-in Sicherheit
Kommandant/-in
Leiter/-in Zentrale Dienste
Dienstchef/-in Pbu
Dienstchef/-in OABC
Dienstchef/-in Fz
Logistik / Infrastruktur /
Einsatzplanung
Kommandant/-in Löschzug
min.20 / max. 30 AdF
Kommandant/-in Einsatzkompanie Land
min. 30 / max. 40 AdF
Kommandant/-in Einsatzkompanie Stadt
min. 30 / max. 40 AdF
Einsatzleiter/-in
Stv. Kommandant/-in
PbU = Personenrettung bei Unfällen
OABC = Öl, atomare, biologische und chemische Stoffe
Fz = Fahrzeuge
AdF = Angehörige der Feuerwehr
12 871.2
Anhang 2
(Art. 4 und 11 Feuerwehrverordnung)
Dienstgrade
1. Mannschaft
Rekrut vor absolvierter Grundausbildung*
Soldat nach absolvierter Grundausbildung*
Gefreiter nach definitiver Aufnahme in die Einheit
2. Kader
a. Unteroffiziere
Korporal führt eine Gruppe, Ausbildung Kaderstufe 1* absolviert
Wachtmeister führt eine Gruppe, Ausbildung Kaderstufe 2* absolviert
b. Höhere Unteroffiziere
Fourier unterstützt die Administration in der Kompanie, Grundausbildung*
absolviert, in der Regel 5 Jahre Erfahrung
Feldweibel unterstützt die Kompanieführung im logistischen Bereich, Grundausbildung* absolviert, in der Regel 5 Jahre Erfahrung
Adjutant-Uof kann nach besonderer Leistung als Uof vergeben werden
c. Offiziere
Leutnant führt einen Zug oder einen Fachbereich (DC), Ausbildung Kaderstufe 3* absolviert
Oberleutnant stv. Kompaniekommandant, kann auch an Leutnant mit besonderer Leistung vergeben werden, Ausbildung Kaderstufe 3* absolviert
Hauptmann führt eine Kompanie, Ausbildung Kaderstufe 3* absolviert
Major Bataillonskommandant
* gemäss kantonalen Feuerwehrweisungen FWW
13 871.2
Anhang 3
(Art. 21 bis 24 und 28)
Sold und Entschädigungen
1. Sold (Art. 22)1
Anlass Einheit CHF
Übung (Übungsvorbereitung, Fahrschule, Rapporte in Kompanien etc.)
½ Stunde 12.--
Einsatz 1. Stunde 60.--
jede weitere ½ Stunde 23.--
Pikettdienst an Wochenenden und Feiertagen Stunde 6.50
Einsatzleiter-Pikettdienst pro Werktag (Mo-Fr) 120.--
Kurse
Grundausbildungen Stufe Mannschaft
Tag (> 5 Std.) 265.--
½ Tag (3 bis 5 Std.) 132.50
Kurse
Kaderausbildungen
Tag (> 5 Std.) 320.--
½ Tag (3 bis 5 Std.) 160.--
Kurse
Höhere Kaderausbildungen ab Kaderstufe 3
Tag (> 5 Std.) 370.--
½ Tag (3 bis 5 Std.) 185.--
Sold gemäss Art. 29 Bst. g StG
Zuschlag von 50% gemäss Art. 21 Abs. 3 FWV auf Soldanteile über CHF 5‘000.--
2. Entschädigungen
a. Funktionsentschädigung (Art. 23)1
Funktion Einheit CHF
Kommandant/-in StV Jahr 4’000.--
Kompaniekommandanten/-innen (LZ/EKS/EKL) Jahr 1‘900.--
Chef/-in Ausbildung Jahr 950.--
Einsatzleiter/-in Jahr 2‘400.--
Dienstchef/-in Jahr 950.--
Offizier/-in Jahr 950.--
Unteroffizier/-in Jahr 250.--
Die Funktionsentschädigung Unteroffizier oder Offizier kann mit weiteren Funktionen kumuliert werden.
1 Fassung vom 06.11.2024
14 871.2
b. Weitere Entschädigungen (Art. 24)1
Anlass Einheit CHF
Erwerbsersatz Kurse
Grundausbildungen Stufe Mannschaft
Tag (> 5 Std.) 270.--
½ Tag (3 bis 5 Std.) 135.--
Erwerbsersatz Kurse und Weiterbildungen
Kaderausbildungen
Tag (> 5 Std.) 320.--
½ Tag (3 bis 5 Std.) 160.--
Erwerbsersatz Kurse
Höhere Kaderausbildungen ab Kaderstufe 3
Tag (> 5 Std.) 370.--
½ Tag (3 bis 5 Std.) 185.--
Spezielle Aufwendungen wie Besprechungen,
Kdo- und Stabsrapporte, Arbeitsgruppen etc.,
inklusive Vor- und Nacharbeit.
Stunde 48.--
Arbeiten zu Gunsten Dritter und Öffentlichkeitsarbeit wie Ferienpass, Demonstrationen, Ausstellung etc.
Stunde 24.--
1 Fassung vom 06.11.2024
15 871.2
Anhang 4
(Art. 39 und 40)
Gebühren
Hinweis: Aufwendungen als Sonderstützpunkt kantonale Aufgaben werden gemäss Weisung Kantonale Aufgaben Feuerwehr (WKAF) respektive kantonaler Gebührenverordnung
(GebV; BSG 154.21) abgerechnet.
1. Personal, Fahrzeuge und Geräte (Art. 39)1
Bezeichnung Einheit CHF
Tätigkeiten Ortsfeuerwehr Stunde 80.--
Tätigkeiten Sonderstützpunkt kantonale Aufgabe gemäss kantonaler Gebührenverordnung
Chemiefachberater Stunde 125.--
Material- und Anlagewart Schutz und Rettung gemäss Anhang 1 FVO
Verwaltungspersonal
Unterstützung der Rettungsdienste -
Traghilfe ohne Einsatz Hubrettungsfahrzeug
Einsatz 240.--
Unterstützung der Rettungsdienste -
Traghilfe mit Einsatz Hubrettungsfahrzeug
pauschal/
Einsatz
480.--
Fahrzeuge mit Investitionssumme < 100'000 Franken
Grundgebühr 25.--
Fahrzeuge mit Investitionssumme 100'001 –
250'000 Franken
Grundgebühr 50.--
Fahrzeuge mit Investitionssumme 250'001 –
600'000 Franken
Grundgebühr 100.--
Fahrzeuge mit Investitionssumme > 600'001 Franken
Grundgebühr 150.--
Fahrzeuge mit Investitionssumme < 100'000
Franken
Stunde 40.--
km 1.--
Fahrzeuge mit Investitionssumme 100'001 –
250'000 Franken
Stunde 80.--
km 2.--
Fahrzeuge mit Investitionssumme 250'001 –
600'000 Franken
Stunde 120.--
km 2.--
Fahrzeuge mit Investitionssumme > 600'001
Franken
Stunde 200.--
km 3.--
Wasserset pauschal/
Einsatz
150.--
Kleingeräte wie Wassersauger, Motorsäge, etc. pauschal/
Einsatz
50.--
Verbrauchsmaterial wie Ölbinder, Flies etc. Gestehungskosten zzgl. 20%
Handfeuerlöscher effektive Kosten
1 Fassung vom 06.11.2024
16 871.2
2. Dienstleistungen (Art. 39)1
Bezeichnung Einheit CHF
Schlüsseltresor (Standardmodell) ohne Montage Stück 535.--
Erstmaliges Erstellen Datenblatt zu Gefahrenmeldeanlage / Brandmeldeanlage (BMA)
pauschal 180.--
Erstellen und Nachführen von Einsatzplanungen gemäss Anhang 1 FVO
Weitere Dienstleistungen werden zu marktüblichen Preisen verrechnet.
3. Fehlalarme automatischer Gefahrenmeldeanlagen (Art. 40)
Bezeichnung Periode CHF
1. Fehlalarm innerhalb von 12 Monaten 400.--
2. Fehlalarm innerhalb von 12 Monaten 600.--
3. Fehlalarm innerhalb von 12 Monaten 800.--
4. Fehlalarm innerhalb von 12 Monaten 1‘000.--
5. Fehlalarm innerhalb von 12 Monaten 1‘250.--
jeder weitere Fehlalarm innerhalb von 12 Monaten 1‘250.--
1 Fassung vom 06.11.2024
17 871.2
Anhang 5
(Art. 38 und 41)
Gebühren Regionales Feuerwehrausbildungszentrum RFA
1. Infrastruktur / Anlagen1
Bezeichnung Einheit CHF
Grundpreis Anlagemiete Tag 1’150.--
½ Tag 900.--
Containertrainingsanlage CTA ½ bis 1 Tag 475.--
Theorieraum Tag 150.--
½ Tag 100.--
Bis zu 5 Stunden gilt als halber Tag; ab 5 bis 11 Stunden gilt als ganzer Tag.
2. Personal1
Bezeichnung Einheit CHF
Instruktor/-in, Ausbildner/-in Tag/Pers 450.--
½ Tag/Pers 225.--
Heisscrew Tag/Pers 420.--
½ Tag/Pers 210.--
Materialwart / Maschinist Tag/Pers 420.--
½ Tag/Pers 210.--
Planung und Vorbereitung von Ausbildungen
und Trainings
Std./Pers 45.--
Bis zu 5 Stunden gilt als halber Tag; ab 5 bis 11 Stunden gilt als ganzer Tag.
3. Fahrzeuge/Geräte/Verbrauchsmaterial1
Fahrzeuge, Geräte und Verbrauchsmaterial werden zu marktüblichen Preisen verrechnet.
1 Fassung vom 06.11.2024
18 871.2
Anhang 61
(Art. 28 und 42)
Entschädigung Milizpersonal regionales Feuerwehrausbildungszentrum RFA
Hinweis: Die Vergütung von Spesen richtet sich nach der städtischen Spesenverordnung
vom 2.Juli 2004 (SSG 153.361).
Tätigkeit Einheit CHF
Ausbildner/-in Tag 420.--
½ Tag 210.--
Heisscrew Tag 370.--
½ Tag 185.--
Materialdienst Tag 370.--
½ Tag 185.--
Absprache und Planung von Ausbildungen
und Übungen mit Kunden
Stunde 24.--
Sitzungen und Rapporte Kernteam Stunde 48.--
Mitarbeit Logistik Stunde 24.--
Bis zu 5 Stunden gilt als halber Tag; ab 5 bis 11 Stunden gilt als ganzer Tag.
1 Fassung vom 06.11.2024
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