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Verordnung über die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige

Basel-Stadt · 460.210 · ordinance

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Contents: 8 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5
  6. § 6
  7. § 7
  8. § 8

8 provisions

§ 1

Geltungsbereich 1 Die vorliegende Verordnung regelt die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige.

§ 2

Definition 1 Die Definition des Wohnsitzes im Sinne dieser Verordnung richtet sich nach Art. 4 des Regionalen Schulabkommens (RSA 2009).

§ 3

Einschreibegebühr 1 Die Einschreibegebühr beträgt CHF 200. 2 Die Einschreibegebühr ist mit Einreichung der Anmeldung fällig. 3 Die Einschreibegebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.

§ 4

Kursgeld 1 Das Kursgeld beträgt pro Semester CHF 800. 2 Für Kursteilnehmende, die während eines Semesters in den Bildungsgang eintreten, wird das Kurs - geld pro rata temporis erhoben.

§ 5

Zahlungstermin 1 Das Kursgeld wird semesterweise erhoben. 2 Das Kursgeld ist innert der in der Rechnung festgelegten Zahlungsfrist zu begleichen. Als Stichtage für die Rechnungstellung gelten der 31. Januar und der 31. August. 3 Das Kursgeld kann in zwei Raten oder semesterweise beglichen werden.

§ 6

Teilerlass 1 In Härtefällen kann das Kursgeld für Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt auf schriftliches und begründetes Gesuch hin vom Erziehungsdepartement reduziert werden.

§ 7

Rückerstattung 1 Bei Austritten sind die Stichtage 31. Januar und 31. August massgebend für die Erhebung des Kursgeldes. Bezahltes Kursgeld wird nicht zurückerstattet.

§ 8

Schulgeld 1 Für Kursteilnehmende mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Basel-Stadt wird zusätzlich zum Kursgeld gemäss der Schulgeldverordnung und dem Regionalen Schulabkommen ein Schulgeld erhoben. 1) SG 410.100. Maturitätskurse für Berufstätige: Gebührenverordnung 460.210 Schlussbestimmung Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird auf Beginn des Schuljahres 2010/11 am 9. August 2010 wirksam. Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Kursgeldverordnung für die Maturitätskurse für Berufstätige vom 18. Oktober 2005 aufgehoben. Maturitätskurse für Berufstätige: Gebührenverordnung 460.210 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 01.06.2010 09.08.2010 Erlass Erstfassung KB 05.06.2010 Maturitätskurse für Berufstätige: Gebührenverordnung 460.210 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 01.06.2010 09.08.2010 Erstfassung KB 05.06.2010

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