§ 1
Geltungsbereich 1 Die vorliegende Verordnung regelt die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige.
Basel-Stadt · 460.210 · ordinance
Ask the law about thisMore laws of Basel-StadtFor machines: Markdown
The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.
Copy read on 2026-10-23. The page it was read from
sha256 0e06f728cea1ee4e967d936a49dfbad8bbf2fb25f325d244868a5847084f278a
Geltungsbereich 1 Die vorliegende Verordnung regelt die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige.
Definition 1 Die Definition des Wohnsitzes im Sinne dieser Verordnung richtet sich nach Art. 4 des Regionalen Schulabkommens (RSA 2009).
Einschreibegebühr 1 Die Einschreibegebühr beträgt CHF 200. 2 Die Einschreibegebühr ist mit Einreichung der Anmeldung fällig. 3 Die Einschreibegebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.
Kursgeld 1 Das Kursgeld beträgt pro Semester CHF 800. 2 Für Kursteilnehmende, die während eines Semesters in den Bildungsgang eintreten, wird das Kurs - geld pro rata temporis erhoben.
Zahlungstermin 1 Das Kursgeld wird semesterweise erhoben. 2 Das Kursgeld ist innert der in der Rechnung festgelegten Zahlungsfrist zu begleichen. Als Stichtage für die Rechnungstellung gelten der 31. Januar und der 31. August. 3 Das Kursgeld kann in zwei Raten oder semesterweise beglichen werden.
Teilerlass 1 In Härtefällen kann das Kursgeld für Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt auf schriftliches und begründetes Gesuch hin vom Erziehungsdepartement reduziert werden.
Rückerstattung 1 Bei Austritten sind die Stichtage 31. Januar und 31. August massgebend für die Erhebung des Kursgeldes. Bezahltes Kursgeld wird nicht zurückerstattet.
Schulgeld 1 Für Kursteilnehmende mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Basel-Stadt wird zusätzlich zum Kursgeld gemäss der Schulgeldverordnung und dem Regionalen Schulabkommen ein Schulgeld erhoben. 1) SG 410.100. Maturitätskurse für Berufstätige: Gebührenverordnung 460.210 Schlussbestimmung Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird auf Beginn des Schuljahres 2010/11 am 9. August 2010 wirksam. Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Kursgeldverordnung für die Maturitätskurse für Berufstätige vom 18. Oktober 2005 aufgehoben. Maturitätskurse für Berufstätige: Gebührenverordnung 460.210 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 01.06.2010 09.08.2010 Erlass Erstfassung KB 05.06.2010 Maturitätskurse für Berufstätige: Gebührenverordnung 460.210 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 01.06.2010 09.08.2010 Erstfassung KB 05.06.2010