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6 provisions
Art. 1
In Anhang II des Abkommens wird in Kapitel XII nach Nummer 54s (Richtlinie 98/53/EG der Kommission) folgende Nummer eingefügt:
"54t. 397 D 0292:Entscheidung Nr. 292/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 über die Aufrechterhaltung einzelstaatlicher Verbote der Verwendung bestimmter Zusatzstoffe bei der Herstellung einiger Lebensmittel (ABl. L 48 vom 19.2.1997, S. 13).
Die Entscheidung gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit folgenden Anpassungen:
a) Die Überschrift des Anhangs erhält folgende Fassung:
"Erzeugnisse, für die die angegebenen Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten das Verbot der Verwendung bestimmter Zusatzstoffkategorien aufrechterhalten können"
b) Der Anhang wird wie folgt ergänzt:
"Norwegen
Frucht- "-Saft" und
"-Sirup" nach norwegischer Tradition
Farbstoffe (ausgenommen Beta-Carotin in Zitrusfrucht-
"-Saft"
Norwegen
"Kjøttboller/Kjøttkaker/Kjøttpudding" nach norwegischer Tradition"
Konservierungsstoffe (ausgenommen Natriumnitrit) und Farbstoffe
Norwegen
"Lever-postei" nach norwegischer Tradition
Konservierungs-stoffe (ausgenommen Natriumnitrit) und Farbstoffe"
"
Art. 2
Der Wortlaut der Entscheidung Nr. 292/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in isländischer und norwegischer Sprache, der den jeweiligen Sprachfassungen dieses Beschlusses beigefügt ist, ist verbindlich.
Art. 3
Dieser Beschluss tritt am 29. Januar 2000 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen.
Art. 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und im EWR-Supplement des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
Brüssel, den 28. Januar 2000
(Es folgen die Unterschriften)
Art. 5
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und im EWR-Supplement des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
Brüssel, den 28. Januar 2000
(Es folgen die Unterschriften)
Art. 6
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und im EWR-Supplement des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
Brüssel, den 28. Januar 2000
(Es folgen die Unterschriften)