§ 50 Bewilligungen
1 Bisherige Bewilligungen gelten weiter bis zum Entscheid
über den Antrag, längstens aber bis zum 31. Dezember 2019.
2 Die Gesundheitsdirektion kann in Ausnahmefällen einem Rettungs- oder Verlegungsdienst bei Erteilung der Betriebsbewilligung
eine angemessene Nachfrist gewähren für die Einhaltung einzelner
Bestimmungen dieser Verordnung.
§ 52 der Krankentransportwagen
Solange Krankentransportwagen, die nicht mit Blaulicht
und Wechselklanghorn ausgerüstet sind, in den Anwendungsbereich
der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen
Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV 2)6 fallen, gilt:
a. Krankentransportwagen dürfen über Blaulicht und Wechselklanghorn verfügen.
b. Blaulicht und Wechselklanghorn dürfen nur auf Anordnung der
ELZ eingesetzt werden
1. bei Einsätzen in ausserordentlichen Lagen,
2. bei einer Zustandsverschlechterung einer Patientin oder eines
Patienten während der Verlegung (§ 6), wenn die ELZ anordnet, dass der Verlegungsdienst die Patientin oder den Patienten
in eine stationäre Einrichtung fährt.
§ 53 Einsatzprotokolle
Die Rettungsdienste haben die Einsatzprotokolle gemäss
§ 28 Abs. 1 spätestens ab dem 1. Januar 2020 elektronisch zu führen.
1 OS 73, 280; Begründung siehe ABl 2018-04-20.
2 Inkrafttreten: 1. Juli 2018.
3 LS 177.111.
4 LS 810.1.
5 SR 412.10.
6 SR 822.222.
7 Eingefügt durch Vfg. vom 25. April 2019 (OS 74, 380; ABl 2019-05-17). In Kraft
seit 1. August 2019.
8 Fassung gemäss Vfg. vom 25. April 2019 (OS 74, 380; ABl 2019-05-17). In Kraft
seit 1. August 2019.
Anhang 18
Kategorien
der Rettungseinsätze und Verlegungstransporte (§ 1)
Dienstleister
Kategorie
Gesundheitszustand Patientin/
Patient
Modalitäten
des
Einsatzes
Disposition des
Einsatzes
Rettungsdienste
(bewilligungspflichtig)
A Vitale Gefährdung
Primär-Einsatz
(Rettungseinsatz)
mit Sondersignal
und Aufgebot
Notarzt
ELZ
B Vitale Gefährdung oder mögliche
vitale Gefährdung
Primär-Einsatz
(Rettungseinsatz)
mit Sondersignal
ELZ
C
Unklare Situation aufgrund eines
akuten Ereignisses (Patientin/
Patient von zu Hause, Alters-
und Pflegeheim);
Fürsorgerische Unterbringung
Primär-Einsatz
(Rettungseinsatz) ELZ
D
Verlegung von komplexer Patientin oder komplexem Patienten
(ärztlich definiert) ab stationärer
Einrichtung (Spital, Geburtshaus)
oder ambulantem OP-Zentrum;
Fürsorgerische Unterbringung
Sekundär-Einsatz
(mit oder ohne
Sondersignal /
mit oder ohne
Arzt möglich)
ELZ
Verlegungsdienste
(bewilligungspflichtig)
E
Patientin/Patient mit Bedarf
an einfacher medizinischer
Unterstützung ab stationärer
Einrichtung (Spital, Geburtshaus)
oder ambulantem OP-Zentrum
und/oder mit medizinisch
indiziertem Bedarf zum
Liegendtransport
Sekundär-
Einsatz; Fahrzeug
ohne Sondersignal; zulässige
Massnahmen:
Infusion ohne
Medikamente,
Monitoring BD,
SPO2 und
Sauerstoffabgabe
ELZ bei
Einsatz
eines
Rettungstransportwagens
Taxi oder
Behindertenfahrdienst
(bewilligungsfrei)
F
Personen mit eingeschränkter
Mobilität, aber ohne Bedarf
an spezifischer medizinischer
Unterstützung während des
(sitzenden oder liegenden)
Transports (Fortführung
Dauertherapie zulässig)
keine
gesundheitspolizeilichen
Vorgaben
Anhang 28
Weiterbildung des Rettungspersonals (§ 21)
Funktion Std. Inhalt
Rettungssanitäter/in 40/Jahr
Beispiele für externe Kurse
(min. 16 Std):
– Fahrsicherheitstraining/
Weiterbildung bezüglich Transporte mit Sondersignal
und Personentransporte
– Traumatologie (PHTLS oder Äquivalent),
Auffrischungskurs gemäss Vorgaben des Anbieters
– Medizin (AMLS oder Äquivalent), Auffrischungskurs
gemäss Vorgaben des Anbieters
– Kardiologie (ACLS oder Äquivalent), Auffrischungskurs
gemäss Vorgaben des Anbieters
– Pädiatrie (PHTLS oder Äquivalent), Auffrischungskurs
gemäss Vorgaben des Anbieters
– Bewältigung Grossereignis («Grossereignis –
1. Team vor Ort» oder Äquivalent), Auffrischungskurs
gemäss Vorgaben des Anbieters
Andere betriebsinterne/externe Weiterbildungen
(anrechenbar sind max. 24 Std.):
Rettungsspezifische Themen nach Bedarf
(u.a. Ausbildung Gerätekenntnisse, Anästhesiepraktikum)
Berufsbildner/in
(Zusatzfunktion)
285 (einmalig) Zertifikat des Schweizerischen Verbandes für
Weiterbildung SVEB 1
Anhang 3
Begriffsdefinitionen für Jahresbericht
(§§ 26 b Abs. 2 und 46 Abs. 2)8
Zuständigkeitsgebiet
– Geografisches Gebiet, für das ein Rettungsdienst zuständig ist.
– Für die Erhebung der Kennzahlen werden auch die Dispositionen der Kategorie D dem «geografische Zuständigkeitsgebiet» zugeteilt – unabhängig davon, ob aufgrund DRG-Regeln, bestehender Verträge oder
eines Leistungsauftrags eine andere Rettungsorganisation zuständig ist.
Einsatz
– Das Geschehen, das eine Intervention eines oder mehrerer Rettungsmittel erforderlich macht.
– Hat eine «S-Nummer» auf der ELZ.
– Hat eine Kategorie A–D: Massgebend ist die Kategorie der ersten Disposition (zum Zeitpunkt Status DP)
unabhängig davon, mit welchen Kategorien die weiteren Dispositionen erfolgen.
– Jeder Einsatz liegt in einem Zuständigkeitsgebiet.
– Grossereignisse «auf der Gebietsgrenze» sind – diesen Punkt betreffend – vernachlässigbar.
Disposition
– Betrifft ein einzelnes Rettungsmittel wie: RTW, NEF, NA, RTH.
– Hat eine «D-Nummer» auf der ELZ.
– Hat eine Kategorie A–D. Massgebend ist die Kategorie zum Zeitpunkt Status DP.
Hilfsfrist
Zeitspanne in Minuten und Sekunden
– Beginnt mit der frühesten «Status DP»-Zeit (Disposition) aller professionellen Rettungsdienst-Mittel.
– Endet mit der frühesten «Status 2»-Zeit (Ankunft Einsatzort) aller professionellen Rettungsdienst-Mittel.
Statusmeldungen
Status zu einem Zeitpunkt in Minuten und Sekunden
– Status DP: Zeitpunkt der Disposition (Absetzen Alarm durch ELZ)
– Status 1: Abfahrt zum Ereignisort
– Status 1B: Notarzt abgeholt
– Status 2: Eintreffen am Ereignisort
– Status 3: Abfahrt vom Ereignisort
– Status 4: Eintreffen am Zielort
– Status 5: Wieder einsatzbereit
– Status 6: Zurück in der Wache
– Status 7: Einsatzbereit ausserhalb Wache
– Status 8: Nicht einsatzbereit