Open at the publisher →
The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.
Copy read on 2026-10-23. The page it was read from
sha256 a6a24c6c3830c8388addba4894a1fdc5138bbadc55badb56b0ec4793281bdc53
5 provisions
Artikel 1
Beauftragte Person für das öffentliche Beschaffungswesen
1 Der Regierungsrat wählt eine beauftragte Person für das öffentliche Beschaffungswesen (Submissionsbeauftragte oder Submissionsbeauftragter)
sowie eine Stellvertretung.
2 Die Entschädigung richtet sich nach der Nebenamtsverordnung
(RB 2.2251).
Artikel 2
Aufgaben
1 Die Aufgaben der oder des Submissionsbeauftragten umfassen den einheitlichen Vollzug, die Aus- und Weiterbildung und die Auskunftserteilung im
öffentlichen Beschaffungswesen.
2 Die oder der Submissionsbeauftragte überwacht, berät und unterstützt die
Vergabestellen bei der Einhaltung der IVöB.
3 Die oder der Submissionsbeauftragte wacht darüber, dass die Vergabestellen die Vergabebestimmungen vor und nach dem Zuschlag einhalten. Zu
diesem Zweck kann sie von diesen entsprechende Nachweise verlangen.
4 Die oder der Submissionsbeauftragte kann bei Vergabestellen und Subventionsbehörden oder deren Aufsichtsbehörden Anzeige erstatten, wenn
Anzeichen für eine Verletzung von Vergabebestimmungen bestehen.
5 Die Kontrolle durch spezialgesetzliche Kontrollorgane bleibt vorbehalten.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
3.3115 Kanton Uri
Artikel 3
Statistik
1 Gestützt auf Artikel 50 Absatz 1 IVöB betraut der Regierungsrat die Baudirektion mit dem Verfassen der Statistik im Staatsvertragsbereich.
Artikel 4
Aufhebung bisherigen Rechts
1 Das Reglement vom 4. April 2023 über den Vollzug der Interkantonalen
Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (Submissionsreglement) wird aufgehoben.
Artikel 5
Inkrafttreten
1 Dieses Reglement tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.
Kanton Uri 3.3115
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle
14.05.2024 01.06.2024 Erlass Erstfassung AB 31.05.2024
3.3115 Kanton Uri
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle
Erlass 14.05.2024 01.06.2024 Erstfassung AB 31.05.2024