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Reglement über den Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen

Uri · 3.3115 · regulation

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Contents: 5 provisions
  1. Artikel 1
  2. Artikel 2
  3. Artikel 3
  4. Artikel 4
  5. Artikel 5

5 provisions

Artikel 1

Beauftragte Person für das öffentliche Beschaffungswesen 1 Der Regierungsrat wählt eine beauftragte Person für das öffentliche Beschaffungswesen (Submissionsbeauftragte oder Submissionsbeauftragter) sowie eine Stellvertretung. 2 Die Entschädigung richtet sich nach der Nebenamtsverordnung (RB 2.2251).

Artikel 2

Aufgaben 1 Die Aufgaben der oder des Submissionsbeauftragten umfassen den einheitlichen Vollzug, die Aus- und Weiterbildung und die Auskunftserteilung im öffentlichen Beschaffungswesen. 2 Die oder der Submissionsbeauftragte überwacht, berät und unterstützt die Vergabestellen bei der Einhaltung der IVöB. 3 Die oder der Submissionsbeauftragte wacht darüber, dass die Vergabestellen die Vergabebestimmungen vor und nach dem Zuschlag einhalten. Zu diesem Zweck kann sie von diesen entsprechende Nachweise verlangen. 4 Die oder der Submissionsbeauftragte kann bei Vergabestellen und Subventionsbehörden oder deren Aufsichtsbehörden Anzeige erstatten, wenn Anzeichen für eine Verletzung von Vergabebestimmungen bestehen. 5 Die Kontrolle durch spezialgesetzliche Kontrollorgane bleibt vorbehalten. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 3.3115 Kanton Uri

Artikel 3

Statistik 1 Gestützt auf Artikel 50 Absatz 1 IVöB betraut der Regierungsrat die Baudirektion mit dem Verfassen der Statistik im Staatsvertragsbereich.

Artikel 4

Aufhebung bisherigen Rechts 1 Das Reglement vom 4. April 2023 über den Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (Submissionsreglement) wird aufgehoben.

Artikel 5

Inkrafttreten 1 Dieses Reglement tritt am 1. Juni 2024 in Kraft. Kanton Uri 3.3115 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle 14.05.2024 01.06.2024 Erlass Erstfassung AB 31.05.2024 3.3115 Kanton Uri Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle Erlass 14.05.2024 01.06.2024 Erstfassung AB 31.05.2024

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