Gebührentarif der Einwohnerkontrolle 230.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 1 Gebührentarif der Einwohnerkontrolle vom 15. Mai 2001 Die Einwohnerkontrolle erhebt die folgenden Gebühren:3) Anmelde- und Umschreibegebühren Anmeldung für Niederlassung (Begründung Hauptwohnsitz3) Fr. 30.–2) Bei verspäteter Anmeldung siehe Umtriebskosten Anmeldegebühr für Aufenthalt (Begründung Nebenwohnsitz)3) Fr. 60.–2) Anmeldung für Geschäftsniederlassung gratis Verlängerung für Aufenthalt mit Nebenniederlassung3) Fr. 40.–2) Änderung der Eintragung im Personenstand gem. Art. 39 ZGB, wenn ein zivilstandsamtlicher Nachweis eingefordert werden muss3) Fr. 30.–2) Abmeldung von Niedergelassenen und Aufenthaltern3) gratis Anmeldung basierend auf folgenden ausländerrechtlichen Bestimmungen:3) mit vorhandener Ermächtigung zur Visumserteilung3) mit Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (Aufenthalt ohne Ausweis)3) zur bewilligungsfreien oder befristeten Erwerbstätigkeit3) zum Besuchsaufenthalt3) Fr. 40.–2) Ausstellgebühren Heimatausweis bzw. dessen Verlängerung Fr. 30.–2) Wohnsitz- und Lebensbescheinigung Fr. 30.–2) Handlungsfähigkeitszeugnis Fr. 30.–2) Abmeldebescheinigung3) Fr. 30.–3) Beglaubigung von Unterschriften Fr. 20.–1) Gebührentarif der Einwohnerkontrolle 230.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 2 Beglaubigung auf vorgedruckten Formularen Fr. 10.–1) Beglaubigung von Fotokopien Fr. 10.–1) Auskunftsgebühren für Auskünfte aus dem Einwohnerregister3) Einfache mündliche und telefonische Auskunft3) Fr. 10.–3) Einfache schriftliche Auskunft gemäss Art. 9 Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz von Personendaten vom 7. März 19943) Fr. 12.–3) Erweiterte schriftliche Auskünfte nach Art. 9 Abs. 2 des Gesetzes über den Schutz von Personendaten vom 7. März 19943) Fr. 20.–3) Umtriebskosten Mahnung zur Schriftenerneuerung und andere Vorladungen sowie Verwarnungen Fr. 50.–2) Ausserordentliche Umtriebe (wie Nachsenden von Schriften, Nachforschungen etc.) werden nach Aufwand verrechnet, der Mindestbetrag beträgt Fr. 50.–2) Der zu verrechnende Stundenansatz beträgt Fr. 80.–1) Fotokopien, pro Seite Fr. 2.–1) Fremdenpolizeigebühren Die Gebühren im Zusammenhang mit ausländerrechtlichen Belangen werden gestützt auf die Gebührenverordnung AuG vom 24. Oktober 2007 erhoben. Das Inkasso für Kanton und Gemeinde
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Schaffhausen (city) · 230.1 · communal act
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2 provisions
Art. 6 durch die Einwohnerkontrolle erfolgt im Voraus (
Gebührenverordnung AuG).3) Gebühren des Bundes Die Gebühren für Pässe und Identitätskarten werden gemäss Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 20. September 2002 erhoben(VAwG). 1) Verkauf von Tageskarten Gemeinde der SBB und Passfotografien3) Der Verkauf von Tageskarten Gemeinde der SBB und von Passfotografien durch die Einwohnerkontrolle wird mittels separaten Stadtratsbeschlüssen geregelt.3) Gebührentarif der Einwohnerkontrolle 230.1 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 3 Fussnoten: 1) Stadtratsbeschluss vom 28. Januar 2003. 2) Stadtratsbeschluss vom 24. August 2004. 3) Stadtratsbeschluss vom 17. Juni 2008
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