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8 provisions
§ 1
Gegenstand
1 Diese Verordnung regelt den Vollzug der Bundesverordnung vom 19. Juni
19951) über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer
und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1) und der Bundesverordnung
vom 6. Mai 19812) über die Arbeits- und Ruhezeit der Führer und Führerinnen
von leichten Motorwagen zum gewerbsmässigen Personentransport (ARV 2).
§ 2
Zuständigkeit
1 Zuständig für den Vollzug der ARV 1 und ARV 2 ist das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (kurz: KIGA). Vorbehalten bleibt § 4.
§ 3
Verfügungen, Führung der Verzeichnisse
1 Das KIGA entscheidet in allen Fragen, die sich aus der Anwendung der
ARV 1 und ARV 2 ergeben.
2 Es führt das Verzeichnis der Betriebe und der selbständigerwerbenden
Motorfahrzeugführer und -führerinnen sowie der abgegebenen Arbeitsbücher.
§ 4
Kontrollen
1 Das KIGA führt die in der ARV 1 und ARV 2 vorgeschriebenen Kontrollen unter allfälliger Mithilfe der Polizei Basel-Landschaft durch, wobei letztere insbesondere die Kontrollen auf der Strasse mit den anschliessenden Nacherhebungen übernimmt.
§ 5
Kontrollmittel
1 Die in der ARV 1 und ARV 2 vorgesehenen Kontrollmittel werden mit Ausnahme der Einlageblätter für Fahrtschreiber vom KIGA abgegeben.
1) SR 822.221
2) SR 822.22
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 32.418
2 823.11
§ 6
Gebühren
1 Das KIGA kann für Bewilligungen, die sich aus dem Vollzug der ARV 1 und
ARV 2 ergeben, Gebühren bis 50 Fr. pro Motorfahrzeugführer oder -führerin
erheben.
§ 7
Aufhebung bisherigen Rechts
1 Die Verordnung vom 17. März 19923) zur eidgenössischen Chauffeurverordnung wird aufgehoben.
§ 8
Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. März 1996 in Kraft.
3) GS 31.35, SGS 823.11
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 32.418
3 823.11
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
12.03.1996 01.03.1996 Erlass Erstfassung GS 32.418
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 32.418
4 823.11
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 12.03.1996 01.03.1996 Erstfassung GS 32.418
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 32.418