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Verordnung über Einfuhrzölle für Waren aus den Vereinigten Staaten

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Contents: 4 provisions
  1. Art. 1 Einfuhrzölle
  2. Art. 2 Zollkontingente
  3. Art. 3 Ursprungsregeln
  4. Art. 4 Inkrafttreten

4 provisions

Art. 1 Einfuhrzölle

1 Für Waren aus den Vereinigten Staaten gelten die in Anhang 1 aufgeführten Einfuhrzölle. 2 Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ist ermächtigt, Anhang 1 nachzuführen.

Art. 2 Zollkontingente

1 Für die Einfuhr der in Anhang 2 aufgeführten Waren aus den Vereinigten Staaten gelten die dort festgelegten Kontingente und Einfuhrzölle. 2 Das WBF ist ermächtigt, Anhang 2 nachzuführen.

Art. 3 Ursprungsregeln

1 Die Einfuhrzölle nach den Anhängen dieser Verordnung gelten nur für Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten. 2 Das WBF legt im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement die anwendbaren Ursprungsregeln fest.

Art. 4 Inkrafttreten

Das WBF bestimmt das Inkrafttreten. Datum des Inkrafttretens: 14. November 2025 Beschluss des WBF vom 8. Dez. 2025.

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