Art. 1 A. Allgemeine Bestimmungen
Dieses Reglement regelt die Ausrichtung und den Vollzug der dezentralen Lohnnebenleistungen im Tiefbau- und Entsorgungsdepartement.
Propose a changeZürich (city) · 177.941 · regulation
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In force since 2025-01-01, as the publisher states.
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Dieses Reglement regelt die Ausrichtung und den Vollzug der dezentralen Lohnnebenleistungen im Tiefbau- und Entsorgungsdepartement.
Propose a changeDas Reglement gilt für die Angestellten des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements.
Propose a changeDie dezentralen Lohnnebenleistungen betragen höchstens Fr. 150.– pro Kalenderjahr.
Propose a changeDie dezentralen Lohnnebenleistungen werden Angestellten ausgerichtet: a. deren Probezeit abgelaufen ist; b. deren Anstellungsverhältnis ungekündigt ist; c. deren befristete Anstellung mehr als 180 Tage dauert.
Propose a changeKein Anspruch besteht, wenn Angestellte: a. im laufenden Kalenderjahr eine dezentrale Lohnnebenleistung aus einer anderen Organisationseinheit erhalten haben; b. mit befristeter Anstellung von einem Jahr oder kürzer im Kalendervorjahr eine dezentrale Lohnnebenleistung erhalten haben. 1 AS 177.100 Gegenstand Geltungsbereich Betrag Anspruch a. Grundsatz b. Vorbehalt 2Reglement über dezentrale Lohnnebenleistungen des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements177.941
Propose a changeZur Förderung der Gesundheit wird den Angestellten des Departementssekretariats ein Beitrag ausgerichtet an die Kosten für: a. Sportabonnemente, -unterricht und -ausrüstung; b. gesundheitliches Wohlbefinden.
Propose a change1 Der Gesundheitsbeitrag wird gegen Ausgabenbelege des laufenden Kalenderjahres erstattet. 2 Es werden lediglich Ausgabenbelege berücksichtigt, die jeweils im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. November anfallen.
Propose a change1 Die Angestellten reichen ihren Antrag auf Ausrichtung des Gesundheitsbeitrags der Personalabteilung ein: a. mit dem dafür vorgesehenen Formular; b. bis spätestens 30. November des laufenden Kalenderjahres. 2 Pro Kalenderjahr ist ein Antrag möglich. 3 Mehrere Ausgabenbelege unter der maximalen Beitragshöhe werden gesammelt.
Propose a changeZur Förderung der Gesundheit wird den Angestellten des Tiefbauamts ein Beitrag ausgerichtet an die Kosten für: a. Sportabonnemente, -unterricht und -ausrüstung; b. gesundheitliches Wohlbefinden.
Propose a change1 Der Gesundheitsbeitrag wird gegen Ausgabenbelege des laufenden Kalenderjahres erstattet. 2 Es werden lediglich Ausgabenbelege berücksichtigt, die jeweils im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. November anfallen.
Propose a change1 Die Angestellten reichen ihren Antrag auf Ausrichtung des Gesundheitsbeitrags der Personalabteilung ein: a. mit dem dafür vorgesehenen Formular; b. bis spätestens 30. November des laufenden Kalenderjahres. 2 Pro Kalenderjahr ist ein Antrag möglich. 3 Mehrere Ausgabenbelege unter der maximalen Beitragshöhe werden gesammelt. Gesundheitsbeitrag Belege Einreichung Gesundheitsbeitrag Belege Einreichung 3Reglement über dezentrale Lohnnebenleistungen des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements 177.941
Propose a changeDen Angestellten von Entsorgung + Recycling Zürich wird unter Vorbehalt von Art. 13 pro Kalenderjahr ein Gutschein für eine E-Commerce-Plattform im Wert von Fr. 150.– abgegeben.
Propose a changeAngestellte, die nach dem 1. September eintreten, erhalten den Gutschein erst für das Folgejahr.
Propose a changeZur Förderung der Gesundheit wird den Angestellten von Geomatik + Vermessung ein Beitrag ausgerichtet an die Kosten für: a. Sportabonnemente, -unterricht und -ausrüstung; b. gesundheitliches Wohlbefinden.
Propose a change1 Der Gesundheitsbeitrag wird gegen Ausgabenbelege des laufenden Kalenderjahres erstattet. 2 Es werden lediglich Ausgabenbelege berücksichtigt, die jeweils im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. November anfallen.
Propose a change1 Die Angestellten reichen ihren Antrag auf Ausrichtung des Gesundheitsbeitrags der Personalabteilung ein: a. mit dem dafür vorgesehenen Formular; b. bis spätestens 30. November des laufenden Kalenderjahres. 2 Pro Kalenderjahr ist ein Antrag möglich. 3 Mehrere Ausgabenbelege unter der maximalen Beitragshöhe werden gesammelt.
Propose a changeDen Angestellten von Grün Stadt Zürich wird unter Vorbehalt von Art. 18 pro Kalenderjahr ein Gutschein für eine E-Commerce-Plattform im Wert von Fr. 150.– abgegeben.
Propose a changeAngestellte, die nach dem 1. September eintreten, erhalten den Gutschein erst für das Folgejahr.
Propose a changeDieses Reglement tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Gutschein Ausrichtung Gesundheitsbeitrag Belege Einreichung Gutschein Ausrichtung Inkrafttreten
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