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Benützungsordnung Begegnungsplatz

Neuheim · 6.6-6 · communal act

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In force since 1992-08-12, as the publisher states.

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Contents: 2 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2

2 provisions

Art. 1

1 Jeder Benützer sorgt beim Verlassen des Areals für Sauberkeit und Ordnung. Abfalleimer, Aschenbecher, Spielzeugkasten etc. sind vorhanden. 2 Jeder Benützer trägt Sorge zu Einrichtungen und Spielgeräten und meldet allfällige Sachbeschädigungen oder Verluste umgehend der Gemeindekanzlei Neuheim. Für Schäden haftet der Verursacher. 3 Jeder Benützer hält sich im Interesse der Anwohnerschaft an die Nachtruhezeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Mit der Benützung von Radio- und Tonbandgeräten ist Zurückhaltung zu üben. 4 Hunde werden an der Leine gehalten. Nebenan steht auch ein Hunde-WC zur Verfügung. 5 Jeder Benützer beachtet das generelle Fahrverbot auf diesem Begegnungsplatz und parkiert sein Mofa, Fahrrad, Auto ausserhalb der Anlage auf den dafür vorgesehenen Plätzen. 6 Jeder Benützer ist sich bewusst, dass die Anlage nicht reserviert werden kann und nimmt auf allfällige Mitbenützer Rücksicht nach dem Motto «Begegnung». 7 Bei Unfällen haftet jeder Benützer selbst.

Art. 2

1 Gemeinderat und Hauswart danken für die Einhaltung dieser Benützungsordnung.

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