Art. 1
1 Jeder Benützer sorgt beim Verlassen des Areals für Sauberkeit und Ordnung. Abfalleimer, Aschenbecher, Spielzeugkasten etc. sind vorhanden. 2 Jeder Benützer trägt Sorge zu Einrichtungen und Spielgeräten und meldet allfällige Sachbeschädigungen oder Verluste umgehend der Gemeindekanzlei Neuheim. Für Schäden haftet der Verursacher. 3 Jeder Benützer hält sich im Interesse der Anwohnerschaft an die Nachtruhezeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Mit der Benützung von Radio- und Tonbandgeräten ist Zurückhaltung zu üben. 4 Hunde werden an der Leine gehalten. Nebenan steht auch ein Hunde-WC zur Verfügung. 5 Jeder Benützer beachtet das generelle Fahrverbot auf diesem Begegnungsplatz und parkiert sein Mofa, Fahrrad, Auto ausserhalb der Anlage auf den dafür vorgesehenen Plätzen. 6 Jeder Benützer ist sich bewusst, dass die Anlage nicht reserviert werden kann und nimmt auf allfällige Mitbenützer Rücksicht nach dem Motto «Begegnung». 7 Bei Unfällen haftet jeder Benützer selbst.