Law

Promotionsreglement für die kantonalen Handelsmittelschulen

Zürich · 413.251.5 · regulation

Ask the law about thisMore laws of ZürichFor machines: Markdown

Open at the publisher →

In force since 1995-08-21, as the publisher states.

Copy read on 2026-10-23. The page it was read from

sha256 ec3cc8bcea4606b370275ab5a0953c149615fc736ae2ed38280bf828421e7ea8

Contents: 5 provisions
  1. § 2 Fächer
  2. § 3 Promotion
  3. § 4 Nichtpromotion
  4. § 5 Promotionstermine
  5. § 6 Repetition

5 provisions

§ 2 Fächer

Massgeblich sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer (ohne Turnen), sofern sie in der betreffenden Zeugnisperiode unterrichtet worden sind. Aufnahme, definitive

§ 3 Promotion

Für die definitive Aufnahme bzw. Promotion müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: a. Durchschnitt mindestens 4, b. keine Abweichung von insgesamt mehr als 1½ Punkten unter 4. Die Abweichung darf zwei Punkte betragen, wenn sie von einem einzigen Fach herrührt. Nichtaufnahme, provisorische Promotion,

§ 4 Nichtpromotion

Erfüllt ein Schüler die Bedingungen für die definitive Promotion nach § 3 nicht, so wird er am Ende der Probezeit abgewiesen, am Ende einer Zeugnisperiode ins Provisorium versetzt oder nicht promoviert. Er wird nicht promoviert, wenn er a. in der unmittelbar vorangehenden Zeugnisperiode bereits im Provisorium war oder b. während seiner ganzen Ausbildung an der Handelsmittelschule zweimal im Provisorium war. Letzte

§ 5 Promotionstermine

Die provisorische Promotion wird letztmals ein Jahr vor Abschluss der Ausbildung an der Handelsmittelschule ausgesprochen, die Nichtpromotion letztmals ein halbes Jahr vor Abschluss der Ausbildung an der Handelsmittelschule.

§ 6 Repetition

1 Während der ganzen Dauer der Ausbildung an der Handelsmittelschule kann ein Schüler nur einmal repetieren. Bei Nichtbestehen der Diplomprüfung ist eine zweite Repetition gestattet; die Aufsichtskommission kann dieses Recht in besonderen Fällen entziehen. 2 Ein Repetent wird definitiv in die neue Klasse aufgenommen.

← Find another law