§ 2 Fächer
Massgeblich sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer (ohne Turnen), sofern sie in der betreffenden Zeugnisperiode unterrichtet worden sind. Aufnahme, definitive
Zürich · 413.251.5 · regulation
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Massgeblich sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer (ohne Turnen), sofern sie in der betreffenden Zeugnisperiode unterrichtet worden sind. Aufnahme, definitive
Für die definitive Aufnahme bzw. Promotion müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: a. Durchschnitt mindestens 4, b. keine Abweichung von insgesamt mehr als 1½ Punkten unter 4. Die Abweichung darf zwei Punkte betragen, wenn sie von einem einzigen Fach herrührt. Nichtaufnahme, provisorische Promotion,
Erfüllt ein Schüler die Bedingungen für die definitive Promotion nach § 3 nicht, so wird er am Ende der Probezeit abgewiesen, am Ende einer Zeugnisperiode ins Provisorium versetzt oder nicht promoviert. Er wird nicht promoviert, wenn er a. in der unmittelbar vorangehenden Zeugnisperiode bereits im Provisorium war oder b. während seiner ganzen Ausbildung an der Handelsmittelschule zweimal im Provisorium war. Letzte
Die provisorische Promotion wird letztmals ein Jahr vor Abschluss der Ausbildung an der Handelsmittelschule ausgesprochen, die Nichtpromotion letztmals ein halbes Jahr vor Abschluss der Ausbildung an der Handelsmittelschule.
1 Während der ganzen Dauer der Ausbildung an der Handelsmittelschule kann ein Schüler nur einmal repetieren. Bei Nichtbestehen der Diplomprüfung ist eine zweite Repetition gestattet; die Aufsichtskommission kann dieses Recht in besonderen Fällen entziehen. 2 Ein Repetent wird definitiv in die neue Klasse aufgenommen.