Law

Auslagentarif für Eicharbeiten

Appenzell Ausserrhoden · 956.111 · other

Ask the law about thisMore laws of Appenzell AusserrhodenFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.

Copy read on 2026-10-23. The page it was read from

sha256 d103ebb8e6fceabbb84f1bc4595036933fae924b1d5280633a9e89d4e191aed7

Contents: 10 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3 b) Betrieb mit mehr als fünf Zapfhähnen Fr. 45.--
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6
  7. Art. 7
  8. Art. 8 Ausserrhodische Gesetzessammlung 956.111
  9. Art. 9
  10. Art. 10

10 provisions

Art. 1

Eichung von Waagen 1 Der Auslagenersatz für Gewichte, Transport und Reisezeit zur Eichung und Prüfung von Waagen beträgt: a) bis 20 kg Fr. 14.-- b) über 20 kg bis 50 kg Fr. 22.-- c) über 50 kg bis 100 kg Fr. 29.-- d) über 100 kg bis 200 kg Fr. 40.-- e) über 200 kg bis 500 kg Fr. 46.-- f) über 500 kg bis 1000 kg Fr. 59.-- g) über 1000 kg bis 1500 kg Fr. 72.-- h) über 1500 kg bis 2000 kg Fr. 90.-- i) über 2000 kg nach Zeitaufwand3), mindestens Fr. 90.-- 2 Bei Betrieben mit mehreren Wiegegeräten richtet sich der Auslagenersatz nach dem Wiegegerät mit der grössten Wiegefähigkeit. 3 Bei der Eichung von Grosswaagen sind die Auslagen für den Eichlastenzug zusätzlich zu ersetzen. 1) bGS 956.11 2) SR 941.298.1 3) Bst. A Anhang zur Eichgebührenverordnung 1095 1 956.111 Ausserrhodische Gesetzessammlung

Art. 2

Eichung von Tanksäulen 1 Der Auslagenersatz für Messmittel, Transport und Reisezeit zur Eichung von Tanksäulen beträgt: a) Betrieb mit bis zu fünf Zapfhähnen Fr. 35.--

Art. 3 b) Betrieb mit mehr als fünf Zapfhähnen Fr. 45.--

Eichung von Durchlaufzählern und Milchmessanlagen 1 Der Auslagenersatz für die Eichung von Durchlaufzählern und Milchmessanlagen, erfolgt nach Aufwand. Zusätzliche externe Prüfmittel werden mit den effektiven Kosten weiterverrechnet.

Art. 4

Eichung von Abgasmessgeräten 1 Der Auslagenersatz für die Eichung von Abgasmessgeräten beträgt pauschal Fr. 35.-- für Messmittel, Transport und Reisezeit. Zusätzliche externe Prüfmittel (Referenz- und Kalibriergas, Graufiltermessgeräte etc.) werden mit den effektiven Kosten weiterverrechnet.

Art. 5

Eichung von anderen Messmitteln 1 Der Auslagenersatz für Fahrspesen ohne Eichgerätschaften innerhalb des Kantons beträgt pauschal Fr. 35.--.

Art. 6

Hilfspersonal 1 Das Amt kann für temporäre Einsätze Hilfspersonal beauftragen. Der Stundenansatz beträgt Fr. 55.--.

Art. 7

Zertifikate 1 Der Auslagenersatz für das Erstellen von Eich- und Prüfzertifikaten beträgt: a) Einzel-Eichzertifikat/Einzel-Prüfzertifikat Fr. 15.-- b) Mehrfach-Eichzertifikat/Mehrfach-Prüfzertifikat Fr. 45.--

Art. 8 Ausserrhodische Gesetzessammlung 956.111

Nicht erfolgreiche Eichungen, Kontrollen oder Nachschauen1) 1 Kann eine Eichung, Kontrolle oder Nachschau aus Gründen, welche von der gebührenpflichtigen Person zu verantworten sind, nicht erfolgreich durchgeführt werden, richtet sich der Auslagenersatz nach dem Zeitaufwand2).

Art. 9

Justierarbeiten 1 Für Justierarbeiten richtet sich der Auslagenersatz nach dem Zeitaufwand3).

Art. 10

Inkrafttreten 1 Dieser Tarif tritt sofort in Kraft. 1) Art. 7 Eichgebührenverordnung 2) Bst. A Anhang zur Eichgebührenverordnung 3) Bst. A Anhang zur Eichgebührenverordnung

← Find another law