Art. 2
Geltungsbereich
1 Diese Direktionsverordnung gilt für die folgenden Einheiten der Bildungs- und
Kulturdirektion:
a unterstellte Orgaisationseinheiten,
b beaufsichtigte selbstständige Trägerinnen und Träger öffentlicher Aufgaben,
c Beauftragte, die im Auftrag der Behörde Personendaten bearbeiten.
Art. 3
Antrags- und Zugriffsrechte
1 Die zugriffsberechtigten Einheiten, Funktionen und Systeme, sowie die Funktionen, welche einen Antrag zur Errichtung eines Benutzerkontos stellen dürfen, werden in Anhang 1 festgelegt.
1) BSG 152.05
2) BSG 152.051
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
22-020
152.053.5 2
Art. 5
Inkrafttreten und ausserordentliche Veröffentlichung
1 Diese Direktionsverordnung tritt am 1. März 2022 in Kraft.
2 Sie ist in Anwendung der Artikel 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18.
Januar 1993 (PuG)3) amtlich zu veröffentlichen (ausserordentliche Veröffentlichung).
Bern, 25. Februar 2022 Die Bildungs- und Kulturdirektiorin: Häsler
3) BSG103.1
3 152.053.5
Änderungstabelle - nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
25.02.2022 01.03.2022 Erlass Erstfassung 22-020
22.03.2022 01.04.2022 Anhang 1 Inhalt geändert 22-025
152.053.5 4
Änderungstabelle - nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 25.02.2022 01.03.2022 Erstfassung 22-020
Anhang 1 22.03.2022 01.04.2022 Inhalt geändert 22-025
1 152.053.5-A1
Anhang 1 zu den Artikeln 3 und 4
(Stand 01.04.2022)
Berechtigungsregeln der BKD für die GERES-Plattform
1 Generalsekretariat, GS
1.1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
1 BSG 152.04
2 152.053.5-A1
1.1.1 Bildungsstatistik
Zweck: Hohe Datenqualität für Lastenausgleichs-
Berechnungen und Bildungsstatistik.
Überprüfung der direkt erhobenen Daten (jährliche
Erhebung der Lernenden an Berner Schulen), die
für den Lastenausgleich Lehrkräfte massgebend
sind und
dem Bundesamt für Statistik geliefert werden
müssen für Zwecke entsprechend dem Bundesrecht. X X X X 1 J. Kt.
4 J. Alle Alle Alle Aktiv NL
2 Amt für Hochschulen, AH
2.1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
2.1.1 Fachbereich Finanzen
Zweck: Hohe Datenqualität für die in Rechnung gestellten interkantonalen Hochschulbeiträge.
Überprüfung der direkt von den Hochschulen oder von
den gesamtschweizerischen Gremien gelieferten Daten
für die in Rechnung gestellten interkantonalen Hochschulbeiträge (IUV/FHV). X X X X 5 J. Kt.
16 J. Alle Alle Alle Aktiv NL
3 152.053.5-A1
2.1.2 Sekretariate der Abteilungen Universität, Fachhochschule und Pädagogische Hochschule
Zweck: Hohe Datenqualität für die in Rechnung gestellten interkantonalen Hochschulbeiträge.
Überprüfung der direkt von den Hochschulen oder von
den gesamtschweizerischen Gremien gelieferten Daten
für die in Rechnung gestellten interkantonalen Hochschulbeiträge (IUV/FHV). X X X X 5 J. Kt.
16 J. Alle Alle Alle Aktiv NL
3 Mittelschul- und Berufsbildungsamt, MBA
3.1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
4 152.053.5-A1
3.1.1 Abteilung Berufsfachschulen
Zweck: Hohe Datenqualität für die interkantonalen
Schulgeldbeiträge, die Administration der Lehrverhältnisse und die Ausstellung von Ausweisen.
Überprüfung der direkt von den Betroffenen oder von
den Schulbehörden gelieferten Daten, die
für die in Rechnung gestellten interkantonalen
Schulgeldbeiträge massgebend sind,
für die Administration der Lernenden massgebend
sind und
für die Ausstellung von Ausweisen massgebend
sind. X X X X X 5 J. Kt.
13 J. Alle Alle Alle Aktiv NL
5 152.053.5-A1
3.1.2 Abteilung Betriebliche Bildung
Zweck: Hohe Datenqualität für die Aufsicht, Beratung
und Administration der Lehrverhältnisse, die Ausstellung von Ausweisen und die Bildungsstatistik.
Überprüfung der direkt von den Betroffenen oder von
den Schulbehörden gelieferten Daten, die
für die Aufsicht, Beratung und Begleitung der
Lehrvertragsparteien massgebend sind,
für die Administration der Lernenden massgebend
sind,
für die Genehmigung der Lehrverträge massgebend
sind,
für die Befreiung der Lernenden von Qualifikationsbereichen und vom entsprechenden Berufsfachschulunterricht massgebend sind und
für die Ausstellung von Ausweisen (insbesondere
EFZ/EBA) massgebend sind. X X X X X X 5 J. Kt.
13 J. Alle Alle Alle Aktiv NL
3.1.3 Französischsprachige Abteilung
Zweck: gleich wie 3.1.1 und 3.1.2 für Berner Jura X X X X X X 5 J. Kt.
13 J. Alle Alle Alle Aktiv NL
6 152.053.5-A1
3.1.4 Abteilung Mittelschulen
Zweck: Hohe Datenqualität für die interkantonalen
Schulgeldbeiträge, die Administration der Schülerinnen
und Schüler und die Ausstellung von Ausweisen.
Überprüfung der direkt von den Betroffenen oder von
den Schulbehörden gelieferten Daten, die
für die in Rechnung gestellten interkantonalen
Schulgeldbeiträge massgebend sind,
für die Administration der Schülerinnen und Schüler
massgebend sind und
für die Ausstellung von Ausweisen massgebend
sind. X X X X X 5 J. Kt.
12 J. Alle Alle Alle Aktiv NL
3.1.5 Abteilung Weiterbildung und Höhere Berufsbildung
Zweck: Hohe Datenqualität für die interkantonalen
Schulgeldbeiträge.
Überprüfung der direkt von den Betroffenen oder von
den Schulbehörden gelieferten Daten, die für die in
Rechnung gestellten interkantonalen Schulgeldbeiträge
massgebend sind. X X X X X 5 J. Kt.
15 J. Alle Alle Alle Aktiv NL
7 152.053.5-A1
3.1.6 Case Management Berufsbildung
Zweck: Hohe Datenqualität für die Abklärung, Beratung,
Administration und Vermittlung der Jugendlichen in das
geeignete nachobligatorische Angebot zur Berufs- und
Arbeitsintegration.
Überprüfung der direkt von den Betroffenen oder von
den Schulbehörden gelieferten Daten, die
für die Abklärung, Beratung, Administration und
Vermittlung der Jugendlichen in das geeignete
nachobligatorische Angebot massgebend sind und
für die Aufnahme der Jugendlichen in ein berufsvorbereitendes Schuljahr massgebend sind. X X X X X --. Kt.
13 J. Alle Alle Alle Aktiv Alle
3.1.7 Fachbereich Informatikanwendungen
Zweck: gleich wie Zwecke nach den Ziffern 3.1.1 bis
3.1.4 und 3.1.6 X X X X X X 5 J. Kt.
12 J. Alle Alle Alle Aktiv Alle
4 Amt für zentrale Dienste, AZD
4.1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
8 152.053.5-A1
4.1.1 Abteilung Ausbildungsbeiträge
Zweck: Hohe Datenqualität für die Berechnung von
Ausbildungsbeiträgen.
Überprüfung der direkt erhobenen Daten, die für die
Beitragsberechtigung und –berechnung massgebend
sind. X X X X X X X 5 J. Kt. Alle Alle Alle Alle Alle Alle
Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsstelle:
Datum Version Datum Stellungnahme
24.02.2022 24.02.2022