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Direktionsverordnung über die Berechtigungen der Bildungs- und Kulturdirektion für die zentralen Personendatensammlungen

Bern · 152.053.5 · ordinance

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Contents: 5 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5

5 provisions

Art. 1

Gegenstand 1 Diese Direktionsverordnung regelt die Antrags- und Zugriffsrechte sowie den Zugriff über Systeme auf zentrale Personendatensammlungen. 2 Sie beinhaltet die Berechtigungsregeln der Bildungs- und Kulturdirektion für die Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES-Plattform).

Art. 2

Geltungsbereich 1 Diese Direktionsverordnung gilt für die folgenden Einheiten der Bildungs- und Kulturdirektion: a unterstellte Orgaisationseinheiten, b beaufsichtigte selbstständige Trägerinnen und Träger öffentlicher Aufgaben, c Beauftragte, die im Auftrag der Behörde Personendaten bearbeiten.

Art. 3

Antrags- und Zugriffsrechte 1 Die zugriffsberechtigten Einheiten, Funktionen und Systeme, sowie die Funktionen, welche einen Antrag zur Errichtung eines Benutzerkontos stellen dürfen, werden in Anhang 1 festgelegt. 1) BSG 152.05 2) BSG 152.051 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 22-020 152.053.5 2

Art. 4

Benutzerkonten 1 Die Benutzerkonten der berechtigten Einheiten, Funktionen und Systeme werden anhand des Anhangs 1 erstellt.

Art. 5

Inkrafttreten und ausserordentliche Veröffentlichung 1 Diese Direktionsverordnung tritt am 1. März 2022 in Kraft. 2 Sie ist in Anwendung der Artikel 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG)3) amtlich zu veröffentlichen (ausserordentliche Veröffentlichung). Bern, 25. Februar 2022 Die Bildungs- und Kulturdirektiorin: Häsler 3) BSG103.1 3 152.053.5 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 25.02.2022 01.03.2022 Erlass Erstfassung 22-020 22.03.2022 01.04.2022 Anhang 1 Inhalt geändert 22-025 152.053.5 4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 25.02.2022 01.03.2022 Erstfassung 22-020 Anhang 1 22.03.2022 01.04.2022 Inhalt geändert 22-025 1 152.053.5-A1 Anhang 1 zu den Artikeln 3 und 4 (Stand 01.04.2022) Berechtigungsregeln der BKD für die GERES-Plattform 1 Generalsekretariat, GS 1.1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1 BSG 152.04 2 152.053.5-A1 1.1.1 Bildungsstatistik Zweck: Hohe Datenqualität für Lastenausgleichs- Berechnungen und Bildungsstatistik. Überprüfung der direkt erhobenen Daten (jährliche Erhebung der Lernenden an Berner Schulen), die  für den Lastenausgleich Lehrkräfte massgebend sind und  dem Bundesamt für Statistik geliefert werden müssen für Zwecke entsprechend dem Bundesrecht. X X X X 1 J. Kt. 4 J. Alle Alle Alle Aktiv NL 2 Amt für Hochschulen, AH 2.1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2.1.1 Fachbereich Finanzen Zweck: Hohe Datenqualität für die in Rechnung gestellten interkantonalen Hochschulbeiträge. Überprüfung der direkt von den Hochschulen oder von den gesamtschweizerischen Gremien gelieferten Daten für die in Rechnung gestellten interkantonalen Hochschulbeiträge (IUV/FHV). X X X X 5 J. Kt. 16 J. Alle Alle Alle Aktiv NL 3 152.053.5-A1 2.1.2 Sekretariate der Abteilungen Universität, Fachhochschule und Pädagogische Hochschule Zweck: Hohe Datenqualität für die in Rechnung gestellten interkantonalen Hochschulbeiträge. Überprüfung der direkt von den Hochschulen oder von den gesamtschweizerischen Gremien gelieferten Daten für die in Rechnung gestellten interkantonalen Hochschulbeiträge (IUV/FHV). X X X X 5 J. Kt. 16 J. Alle Alle Alle Aktiv NL 3 Mittelschul- und Berufsbildungsamt, MBA 3.1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 4 152.053.5-A1 3.1.1 Abteilung Berufsfachschulen Zweck: Hohe Datenqualität für die interkantonalen Schulgeldbeiträge, die Administration der Lehrverhältnisse und die Ausstellung von Ausweisen. Überprüfung der direkt von den Betroffenen oder von den Schulbehörden gelieferten Daten, die  für die in Rechnung gestellten interkantonalen Schulgeldbeiträge massgebend sind,  für die Administration der Lernenden massgebend sind und  für die Ausstellung von Ausweisen massgebend sind. X X X X X 5 J. Kt. 13 J. Alle Alle Alle Aktiv NL 5 152.053.5-A1 3.1.2 Abteilung Betriebliche Bildung Zweck: Hohe Datenqualität für die Aufsicht, Beratung und Administration der Lehrverhältnisse, die Ausstellung von Ausweisen und die Bildungsstatistik. Überprüfung der direkt von den Betroffenen oder von den Schulbehörden gelieferten Daten, die  für die Aufsicht, Beratung und Begleitung der Lehrvertragsparteien massgebend sind,  für die Administration der Lernenden massgebend sind,  für die Genehmigung der Lehrverträge massgebend sind,  für die Befreiung der Lernenden von Qualifikationsbereichen und vom entsprechenden Berufsfachschulunterricht massgebend sind und  für die Ausstellung von Ausweisen (insbesondere EFZ/EBA) massgebend sind. X X X X X X 5 J. Kt. 13 J. Alle Alle Alle Aktiv NL 3.1.3 Französischsprachige Abteilung Zweck: gleich wie 3.1.1 und 3.1.2 für Berner Jura X X X X X X 5 J. Kt. 13 J. Alle Alle Alle Aktiv NL 6 152.053.5-A1 3.1.4 Abteilung Mittelschulen Zweck: Hohe Datenqualität für die interkantonalen Schulgeldbeiträge, die Administration der Schülerinnen und Schüler und die Ausstellung von Ausweisen. Überprüfung der direkt von den Betroffenen oder von den Schulbehörden gelieferten Daten, die  für die in Rechnung gestellten interkantonalen Schulgeldbeiträge massgebend sind,  für die Administration der Schülerinnen und Schüler massgebend sind und  für die Ausstellung von Ausweisen massgebend sind. X X X X X 5 J. Kt. 12 J. Alle Alle Alle Aktiv NL 3.1.5 Abteilung Weiterbildung und Höhere Berufsbildung Zweck: Hohe Datenqualität für die interkantonalen Schulgeldbeiträge. Überprüfung der direkt von den Betroffenen oder von den Schulbehörden gelieferten Daten, die für die in Rechnung gestellten interkantonalen Schulgeldbeiträge massgebend sind. X X X X X 5 J. Kt. 15 J. Alle Alle Alle Aktiv NL 7 152.053.5-A1 3.1.6 Case Management Berufsbildung Zweck: Hohe Datenqualität für die Abklärung, Beratung, Administration und Vermittlung der Jugendlichen in das geeignete nachobligatorische Angebot zur Berufs- und Arbeitsintegration. Überprüfung der direkt von den Betroffenen oder von den Schulbehörden gelieferten Daten, die  für die Abklärung, Beratung, Administration und Vermittlung der Jugendlichen in das geeignete nachobligatorische Angebot massgebend sind und  für die Aufnahme der Jugendlichen in ein berufsvorbereitendes Schuljahr massgebend sind. X X X X X --. Kt. 13 J. Alle Alle Alle Aktiv Alle 3.1.7 Fachbereich Informatikanwendungen Zweck: gleich wie Zwecke nach den Ziffern 3.1.1 bis 3.1.4 und 3.1.6 X X X X X X 5 J. Kt. 12 J. Alle Alle Alle Aktiv Alle 4 Amt für zentrale Dienste, AZD 4.1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 8 152.053.5-A1 4.1.1 Abteilung Ausbildungsbeiträge Zweck: Hohe Datenqualität für die Berechnung von Ausbildungsbeiträgen. Überprüfung der direkt erhobenen Daten, die für die Beitragsberechtigung und –berechnung massgebend sind. X X X X X X X 5 J. Kt. Alle Alle Alle Alle Alle Alle Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsstelle: Datum Version Datum Stellungnahme 24.02.2022 24.02.2022

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