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Gebühren für die Leihe von Krankenmobilien

Schaffhausen (city) · 835.5 · communal act

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Contents: 8 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2020) 2
  4. Art. 4  Inkontinenzauflagen
  5. Art. 5 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2020) 3
  6. Art. 6
  7. Art. 7
  8. Art. 8

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8 provisions

Art. 1

1 Das Alterszentrum Kirchhofplatz unterhält ein Lager mit Krankenmobilien, welches auch der Spitex Region Schaffhausen (Bargen, Büttenhardt, Dörflingen, Lohn, Merishausen, Schaffhausen, Stetten) zur Verfügung gestellt wird. Die Wartung obliegt ebenfalls dem Alterszentrum Kirchhofplatz. 2 Zu den Krankenmobilien zählen pflegerische Hilfsmittel zur Fortbewegung oder sonstigen Unterstützung der Patienten bei alltäglichen Verrichtungen.

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Art. 2

1 Die Ausleihe von Krankenmobilien erfolgt ausschliesslich während der Bürozeiten des Alterszentrums Kirchhofplatz. 2 Ein Verkauf der Hilfsmittel an private Dritte ist ausgeschlossen. Kaufinteressenten sind an die dafür vorgesehenen Sanitätsgeschäfte zu verweisen. 3 Das Krankenmobilienlager führt jederzeit insbesondere folgende Hilfsmittel:  Rollstuhl (standard)  Rollator (standard)  Nachtstuhl  Duschstuhl  Gehstöcke  Badewannensitzbrett Grundsatz Öffentliche Ausleihe Gebührenreglement Krankenmobilien 835.5

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Art. 3 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2020) 2

1 Dem Spitex Team Kirchhofplatz ist es gestattet, auch ausserhalb der Bürozeiten Hilfsmittel für die Spitex Region Schaffhausen zu beziehen. 2 Die unter Absatz 3 aufgeführten Hilfsmittel des Krankenmobilienlagers wird ausschliesslich für die Spitex Region Schaffhausen gelagert und bewirtschaftet. 3 Das Krankenmobilienlager stellt neben den allgemein vorhandenen Hilfsmitteln nach Art. 2 Abs. 3 weitere Hilfsmittel für den öffentlichen Gebrauch zur Verfügung, namentlich:  Drehteller/Rutschbrett für Transfers bei Klienten  Haarwaschbecken für bettlägrige Klienten  Urinflasche/«Schiffli»/Nachttopf

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Art. 4  Inkontinenzauflagen

1 Das Krankenmobilienlager verfügt über ein Einnahmen- und Aufwandkonto. 2 Die Erhebung der Gebühren für die Leihe der Hilfsmittel erfolgt in der Regel in Form einer Rechnung. Hingegen können diese auch bar am Empfang des Alterszentrums Kirchhofplatz beglichen werden. 3 Bei einer dauernden Ausleihe werden die Gebühren quartalsweise in Rechnung gestellt. Bei vorübergehender Leihe (Probe) wird die Gebühr nach Rückgabe des Hilfsmittels bar erhoben. 4 Die Ausgaben für Ersatz- und Neuanschaffungen werden auf dem Konto Krankenmobilien verbucht. 5 Die Preise sind in der Tendenz tief angesetzt, mit dem Ziel, den Kunden das Ausprobieren von Hilfsmitteln zu erleichtern, insbesondere für den kurzfristigen Gebrauch. Ausleihe Spitex Region Schaffhausen Verrechnung Gebührenreglement Krankenmobilien 835.5

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Art. 5 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2020) 3

Die aufgelisteten Hilfsmittel können gemietet werden. Es wird grundsätzlich kein Depot erhoben. Gruppe Hilfsmittel Miete pro Monat (inkl. MwSt.) Mobilisations-hilfen Rollstuhl (standard) Fr. 45.00 Rollator (standard) Fr. 20.00 Gehstöcke Fr. 10.00 Pflegehilfen Badewannensitzbrett Fr. 10.00 (in der Regel Kauf Fr. 45.00) Duschstuhl Fr. 25.00 Toilettenhilfen Nachtstuhl Fr. 25.00 Spitex-Tarife Kauf- bzw. Mietpreis Toilettensitzerhöhung Kauf Fr. 55.00 Drehteller / Rutschbrett für Transfers bei Klienten Miete Fr. 25.00 Urinflasche Kauf Fr. 6.00 - Fr. 8.00 Nachttopf Kunsstoff Kauf Fr. 22.00 Inkontinenzbettauflage Gross 85x90cm Fr. 42.00 Rollstuhlinkontinenzunterlagen 46x51cm Fr. 17.00 pro Stück Gebührentarife Gebührenreglement Krankenmobilien 835.5 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2020) 4 Haarwaschbecken für bettlägerige Klienten Miete Fr. 25.00 Badewannenbrett Miete Fr. 20.00 / Kauf Fr. 45.00

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Art. 6

Nach Ende des Gebrauchs sind die Hilfsmittel umgehend zurückzubringen. Allfällige Reparaturkosten werden den Verursachern in Rechnung gestellt.

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Art. 7

Während des Gebrauchs der Hilfsmittel im privaten Umfeld übernimmt das Alterszentrum Kirchhofplatz keine Haftung.

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Art. 8

Dieses Gebührenreglement tritt per 1. September 2020 in Kraft. Rückgabe Haftung In-Kraft-Treten

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