Law

Wassertarif

Zürich (city) · 724.110 · other

Ask the law about thisMore laws of Zürich (city)For machines: Markdown

Open at the publisher →

In force since 2022-01-01, as the publisher states.

Copy read on 2026-10-24. The page it was read from

sha256 d2bf5147ce8be2e1e4b75b13b8fe6fbcc5d474a8f6b3605deae8d21771f29d18

Contents: 8 provisions
  1. Art. 1 A. Wasserabgabe an Kundinnen und Kunden
  2. Art. 4
  3. Art. 7 B. Wasserabgabe für Klimaanlagen
  4. Art. 10
  5. Art. 11
  6. Art. 12 E. Verwaltungsgebühren
  7. Art. 13 F. Mehrwertsteuer
  8. Art. 14 G. Schlussbestimmungen

8 provisions

Art. 1 A. Wasserabgabe an Kundinnen und Kunden

Die Wassergebühren setzen sich aus einer jährlichen Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr zusammen. Art. 22 1 Die jährliche Grundgebühr besteht aus: a. einer Leistungsgebühr; b. einer Gebäudegebühr. 2 Die Leistungsgebühr beträgt: Leistungsstufe Spitzendurchfluss l/min Leistungsgebühr Fr. 1 0–54 140.– 2 54,1–68 230.– 3 68,1–85 320.– 4 85,1–98 460.– 5 98,1–121 600.– 6 121,1–140 740.– 7 140,1–154 920.– 8 154,1–172 1 060.– 9 172,1–199 1 200.– 10 199,1–218 1 380.– 11 ab 218,1 2 500.– 3 Die Gebäudegebühr beträgt 0,12 Promille der Versicherungs summe der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich. Art. 33 Die Verbrauchsgebühr beträgt Fr. –.92 pro bezogenen Kubikmeter Wasser. 1 Fassung gem. GRB vom 24. November 2021; Inkrafttreten 1. Januar 2022. 2 Fassung gem. GRB vom 24. November 2021; Inkrafttreten 1. Januar 2022. 3 Fassung gem. GRB vom 24. November 2021; Inkrafttreten 1. Januar 2022. Wasser gebühren Grundgebühr Verbrauchs gebühr 2Wassertarif 724.110

Art. 4

Die Grundgebühr beträgt im Einzelfall maximal 70 Prozent der nach Art. 2 und 3 berechneten Wassergebühr. Führt dies zu einer Kürzung der Grundgebühr, so ist jedoch mindestens die einfache Leistungsgebühr geschuldet. Die Grundgebühr ist auch zu bezahlen, wenn kein Wasser bezogen wird. Art. 5 (aufgehoben)4 Art. 65 1 Für Wasserbezüge ohne Wasserzähler werden folgende Gebühren verrechnet: a. eine Leistungsgebühr; b. eine Verbrauchsgebühr; c. eine Gebäudegebühr. 2 Die Leistungsgebühr wird anhand des Spitzendurchflusses fest gelegt und der entsprechenden Leistungsstufe zugeteilt. 3 Die Verbrauchsgebühr entspricht der Leistungsgebühr. 4 Die Gebäudegebühr wird gemäss Art. 2 Abs. 3 festgelegt.

Art. 7 B. Wasserabgabe für Klimaanlagen

Für die Abgabe von Wasser zur Kühlung von Klimaan lagen wird gemäss bewilligtem Volumenstrom pro Liter / Minute eine jährliche Zuschlagsgebühr von Fr. 80.– erhoben. C. Wasserabgabe für vorübergehende Zwecke Art. 86 1 Für vorübergehende Wasserlieferung wird eine jährliche Leistungsgebühr gemäss Art. 2 Abs. 2 Leistungsstufe 8 erhoben; angebrochene Monate werden pro rata temporis verrechnet. 2 Die Mindestgebühr bei Standrohren beträgt Fr. 100.–. 3 Die Verbrauchsgebühr wird gemäss Art. 3 erhoben; es erfolgt keine Begrenzung gemäss Art. 4. D. Anschlussgebühr Art. 97 Die Anschlussgebühr wird nach Massgabe der Leis tungsfähigkeit des Anschlusses berechnet und beträgt: 4 Aufgehoben gem. GRB vom 24. November 2021; Inkrafttreten 1. Januar 2022. 5 Fassung gem. GRB vom 24. November 2021; Inkrafttreten 1. Januar 2022. 6 Fassung gem. GRB vom 24. November 2021; Inkrafttreten 1. Januar 2022. 7 Fassung gem. GRB vom 24. November 2021; Inkrafttreten 1. Januar 2022. Begrenzung der Grundgebühr Wasserbezug ohne Wasser zähler Zuschlags gebühr Leistungs und Verbrauchs gebühr Berechnungs basis 3Wassertarif 724.110 Leistungsstufe Spitzendurchfluss l/min Anschlussgebühr Fr. 1 0–54 9 000.– 2 54,1–68 15 000.– 3 68,1–85 21 000.– 4 85,1–98 30 000.– 5 98,1–121 39 000.– 6 121,1–140 48 000.– 7 140,1–154 60 000.– 8 154,1–172 69 000.– 9 172,1–199 78 000.– 10 199,1–218 90 000.– 11 ab 218,1 150 000.–

Art. 10

Einmalige Anschlussgebühren sind bei jedem Neuan schluss zu entrichten.

Art. 11

1 Bei Um , Erweiterungs und Ersatzneubauten ist die Gebühr für die Leistungsfähigkeit gemäss der Differenz zwi schen der bisherigen und der neuen Leistungsstufe gemäss Art. 9 zu entrichten.8 2 Für Anlagen, die der Brandbekämpfung dienen, für Bauwasser anschlüsse und für Provisorien (gemäss Baubewilligung) wer den keine Anschlussgebühren erhoben. 3 Bezahlte Anschlussgebühren werden bei einer späteren Re duktion des berechneten Spitzendurchflusses nicht zurücker stattet.9 4 Im Brandfall oder bei einem Gebäudeabbruch wird die bisher bezahlte Anschlussgebühr angerechnet, wenn innerhalb von zehn Jahren mit einem Neubau begonnen wird.

Art. 12 E. Verwaltungsgebühren

Installationsbewilligung und kontrolle nach Aufwand Spezialablesung des Wasserzählers ausserhalb der ordentlichen Termine Fr. 80.– Mahngebühren Fr. 20.– 8 Fassung gem. GRB vom 24. November 2021; Inkrafttreten 1. Januar 2022. 9 Fassung gem. GRB vom 24. November 2021; Inkrafttreten 1. Januar 2022. Neuanschluss Um, Erwei terungs und Ersatzneubauten Ansätze 4Wassertarif 724.110

Art. 13 F. Mehrwertsteuer

Sämtliche Gebühren sind exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer aufgeführt. Diese wird gemäss den geltenden Ansätzen zusätzlich verrechnet und ausgewiesen.

Art. 14 G. Schlussbestimmungen

1 Der Wassertarif vom 5. Juli 1989 (AS 724.110) wird auf gehoben. 2 Der Stadtrat erlässt die Übergangs und Ausführungsbestim mungen. 3 Der Stadtrat setzt diesen Tarif in Kraft.10 Art. 15 (aufgehoben)11 10 Inkraftsetzung auf den 1. Juli 2010. 11 Aufgehoben gem. GRB vom 24. November 2021; Inkrafttreten 1. Januar 2022. Mehrwertsteuer Aufhebung bis herigen Rechts, Erlass von Aus führungsbestim mungen und Inkraftsetzung

← Find another law