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13 provisions
Art. 1
1 Dieses Reglement bezweckt die Sicherstellung der Führung der
Stadt Schaffhausen und ihrer Verwaltungstätigkeit bei bevölkerungsschutzrelevanten Ereignissen.
2 Es bestimmt die notwendigen Organe und regelt die zu treffenden
behördlichen Massnahmen, um drohenden Gefahren gegen Leib
und Leben, Sachwerte und Umwelt vorzubeugen sowie um Ereignisse zu bewältigen.
Propose a changeArt. 2
Ein bevölkerungsschutzrelevantes Ereignis liegt vor, wenn aufgrund von Grossereignissen, Katastrophen oder Notlagen die anstehenden Aufgaben nicht mehr mit den ordentlichen Mitteln und
Abläufen der betroffenen Gemeinschaft bewältigt werden können.
Propose a changeArt. 3
Der Stadtrat stellt sicher:
a) Funktion des Gemeindeführungstabs;
b) Katastrophenorganisation der Stadt;
c) Bezug eines Führungsstandorts;
d) Aufrechterhaltung der Verbindungen zu über- und untergeordneten Instanzen;
Zweck
Bevölkerungsschutzrelevantes Ereignis
Aufgaben des
Stadtrats
Reglement über den Gemeindeführungsstab 130.1
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 30. April 2019) 2
e) in Zusammenarbeit mit der kantonalen Zivilschutzorganisation
Zivilschutzaufgaben wie
1. Leistungen bei Elementarschäden,
2. Bereitstellung der Schutzinfrastruktur,
3. Betreuung schutzsuchender und obdachloser Personen,
4. Schutz der Kulturgüter,
5. Unterstützung des Gemeindeführungsstabs;
f) Feuerwehrwesen wie
1. Brandschutz und Brandbekämpfung,
2. Einsatz bei Elementarereignissen;
g) Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung in Zusammenarbeit mit den Polizeiorganen;
h) Funktionsfähigkeit der öffentlichen Dienste wie
1. Information gegenüber der Bevölkerung und den Medien,
2. Wasserversorgung,
3. Abwasserbeseitigung,
4. Energieversorgung,
5. Unterhalt der Verkehrswege,
6. Bestattungswesen,
7. Tierkadaverbeseitigung,
8. Kehrichtbeseitigung;
i) medizinische Versorgung der Bevölkerung und öffentliche Hygiene zur Verhinderung von übertragbaren Krankheiten, Epidemien und Tierseuchen;
j) Übernahme von Aufgaben, die normalerweise in die Zuständigkeit des Kantons fallen und bei einem Notstand delegiert
werden;
k) Zusammenarbeit mit der Armee in Absprache mit der kantonalen Führungsorganisation, insbesondere bei
1. Requisition,
2. Zuweisung von Räumlichkeiten,
3. militärischen Hilfeleistungen;
l) Ausführung von gesetzlichen Aufgaben wie
1. nachbarlicher Hilfeleistung,
2. weiteren sinngemässen Aufgaben.
Reglement über den Gemeindeführungsstab 130.1
Propose a changeArt. 4 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 30. April 2019) 3
1 Zur Sicherstellung der zivilen Führung bei bevölkerungsschutzrelevanten Ereignissen setzt der Stadtrat einen Gemeindeführungsstab
(GFS) ein.
2 Der GFS unterstützt den Stadtrat in der Vorbeugung, Bewältigung
und Regeneration von bevölkerungsschutzrelevanten Lagen.
Propose a changeArt. 5
1 Der GFS setzt sich zusammen aus der Sicherheitsreferentin bzw.
dem Sicherheitsreferenten als Leiterin oder Leiter, der Stabschefin
bzw. dem Stabschef und den Dienstchefinnen und Dienstchefs für
folgende Bereiche:
a) Kommunikation/Medien
b) Führungsunterstützung
c) Polizei
d) Feuerwehr
e) Zivilschutz
f) Elektrizität
g) Wasser/Abwasser/Gas
h) Transporte
i) Tiefbau
j) Einwohnerkontrolle
2 Der Kreis der als Stabs- und Dienstchefinnen bzw. -chefs sowie
ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter wählbaren Personen wird
im Anhang festgelegt.
3 Die Führungsunterstützung wird in Absprache mit der kantonalen
Zivilschutzorganisation durch den Zivilschutz sichergestellt.
4 Die Stabschefin bzw. der Stabschef, deren bzw. dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter und die Dienstchefinnen und Dienstchefs
werden vom Stadtrat auf die verfassungsmässige Amtsdauer gewählt. Die Rekrutierung und Ernennung des übrigen Personals
richtet sich nach Art. 11 in Verbindung mit Art. 7 lit. c dieses Reglements.
5 Der GFS kann bei Bedarf Fachpersonen beiziehen.
6 Das Aufgebot und der Einsatz des GFS als Ganzes oder von Teilen erfolgt im Rahmen der nachstehenden Bestimmungen auf Anordnung eines Stadtratsmitglieds, der Stabschefin oder des Stabschefs oder deren bzw. dessen Stellvertreterin oder Stellvertreters.
Propose a changeArt. 6
Gemeindeführu
ngsstab
Organisation,
Aufgebot und
Einsatz des
GFS
Aufgaben des
GFS
Reglement über den Gemeindeführungsstab 130.1
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 30. April 2019) 4
1 Der GFS ist das Instrument in der Hand des Stadtrats zur Bewältigung der der Stadt Schaffhausen im Rahmen des Bevölkerungsschutzes zufallenden Aufgaben im Bereich der Vorsorge, Bewältigung und Regeneration.
2 Die Vorsorge dient der Befähigung des GFS zur Bewältigung von
bevölkerungsschutzrelevanten Ereignissen in den Bereichen:
a) Führungsfähigkeit
b) Einsatzmittel
c) Notfallplanung
d) Ausbildung und Übungen.
3 Die Bewältigung umfasst Massnahmen wie:
a) die Herausgabe von Warnungen und Verhaltensempfehlungen bzw. -anweisungen
b) das Erhöhen der Einsatzbereitschaft
c) die Rettung von Mensch, Tier und Sachwerten
d) die Verhinderung von weiteren Schäden
e) das Einleiten von Notmassnahmen
f) das Sicherstellen der Verbindung zur kantonalen Führungsorganisation, den benachbarten Gemeindeführungsstäben und
den Bevölkerungsschutzpartnern.
4 Die Regeneration umfasst Massnahmen wie die Instandstellung
bzw. der Wiederaufbau in allen Bereichen, sowie die Ereignisdokumentation und das Umsetzen der Lehren.
5 Wenn es das Ereignis erfordert, überträgt der Stadtrat dem GFS
von Fall zu Fall weitere Aufgaben und Befugnisse.
Propose a changeArt. 7
Die Leiterin oder der Leiter des GFS
a) bestimmt im Rahmen des Auftrags die Organisation und
den Einsatz des GFS;
b) legt das Pflichtenheft der Stabschefin oder des Stabschefs
fest und genehmigt die von ihr oder ihm erlassenen Pflichtenhefte der Dienstchefinnen und Dienstchefs;
c) ernennt auf Vorschlag der Stabschefin oder des Stabschefs
das übrige Kader (Dienstchefinnen-/Dienstchefs-Stellvertretungen) im Rahmen von Anhang 1 dieses Reglements;
d) ist ermächtigt, je nach Lage und Bedürfnis Arbeits- und
Dienstgruppen zu bilden und
e) berichtet dem Stadtrat periodisch über die Tätigkeit des
GFS.
Aufgaben der
Leiterin oder
des Leiters
Reglement über den Gemeindeführungsstab 130.1
Propose a changeArt. 8 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 30. April 2019) 5
Die Stabschefin bzw. der Stabschef
a) ist die erste Mitarbeiterin oder der erste Mitarbeiter sowie
die Beraterin bzw. der Berater der Leiterin oder des Leiters
und dieser bzw. diesem gegenüber für die Funktionsfähigkeit des GFS verantwortlich;
b) leitet und koordiniert die gesamte Stabsarbeit sowie die
Schulung des GFS;
c) erlässt die von der Leiterin oder vom Leiter zu genehmigenden Pflichtenhefte der Dienstchefinnen und Dienstchefs;
d) macht Vorschläge zur Ernennung des übrigen Kaders;
e) ernennt die Fachpersonen nach Art. 5 Abs. 5;
f) erlässt permanente Weisungen für den Stabsbetrieb, welche von der Leiterin oder dem Leiter zu genehmigen sind
und
g) ist verantwortlich für die Erstellung und Nachführung der
Notfallplanung.
2 Die Einzelheiten regelt das von der Leiterin oder dem Leiter erlassene Pflichtenheft.
Propose a changeArt. 9
1 Der GFS ist für die Ausbildung seiner Organe selbst zuständig.
Die Stabschefin oder der Stabschef setzt jährlich mindestens einen
Rapport oder eine Weiterbildung sowie eine Übung an.
2 Die Stabsarbeit ist durch wiederkehrende Übungen, insbesondere
im koordinierten Einsatz, zu schulen. Die gegenseitige Orientierung
und Zusammenarbeit zwischen der Kantonalen Führungsorganisation und den benachbarten Gemeindeführungsorganen ist im Rahmen kombinierter Übungen zu fördern und sicherzustellen.
Propose a changeArt. 10
1 Das Aufgebot der Mitglieder des GFS erfolgt über die Einsatzzentrale der Schaffhauser Polizei.
2 Für Aufgebot der Angehörigen der Feuerwehr, der Polizei und des
Zivilschutzes gelten die einschlägigen Bestimmungen.
3 Für die Rekrutierung weiterer verfügbarer Personen und Organisationen in analoger Anwendung von Art. 18 BevSG ist der Stadtrat
zuständig.
4 Zur Anforderung nachbarlicher Hilfe hat der GFS mit der Kantonalen Führungsorganisation oder den zuständigen Gemeindeführungsorganen Verbindung aufzunehmen.
Aufgaben der
Stabschefin
oder des
Stabschefs
Ausbildung und
Schulung
Aufgebot,
Anforderung
Reglement über den Gemeindeführungsstab 130.1
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 30. April 2019) 6
5 Hilfeleistungen der Armee sind über die Kantonale Führungsorganisation anzufordern.
Propose a changeArt. 11
1 Die Dienstpflicht der Einsatzformationen der Feuerwehr, der Polizei und des Zivilschutzes ist in den einschlägigen Erlassen geregelt.
2 Weitere Personen sowie Helferinnen und Helfer aus Vereinen und
Organisationen erfüllen ihre Pflicht in analoger Anwendung von Art.
18 BevSG.
Propose a changeArt. 12
Für die Entschädigung aufgebotener Personen ist § 11 der Bevölkerungsschutzverordnung vom 13. Dezember 2016 anwendbar.
Propose a changeArt. 13
1 Dieses Reglement tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.
Das Reglement für den Gemeindeführungsstab (GFS) der Stadt
Schaffhausen vom 26. November 1985 wird aufgehoben.
Rechte und
Pflichten der
Helferinnen und
Helfer
Entschädigung
und
Versicherung
Inkraftsetzung
Reglement über den Gemeindeführungsstab 130.1
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 30. April 2019) 7
Anhang
Art. 1
1 Als Mitglied des GFS ist wählbar, wer im Kanton Schaffhausen
Wohnsitz hat.
Der Stadtrat kann aus besonderen Gründen Ausnahmen beschliessen.
Art. 2
1 Die Wählbarkeitsvoraussetzungen der Dienstchefinnen und
Dienstchefs sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind
aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.
2 Sofern die Tabelle keine Voraussetzungen für die Stellvertreterinnen und Stellvertreter festlegt, ist die Leiterin oder der Leiter in ihrer
Ernennung frei.
Ressort Verantwortung Stellvertretung
Kommunikation/
Medien
Stadtschreiberin / Stadtschreiber
Polizei Kadermitglied Schaffhauser
Polizei
Kadermitglied
Stadtpolizei
Feuerwehr Kommandantin / Kommandant Feuerwehr Stadt
Schaffhausen oder Stellvertreterin / Stellvertreter
Zivilschutz Kadermitglied Zivilschutzorganisation Schaffhausen oder hauptamtlich für den Zivilschutz tätige Person
Elektrizität Mitarbeiterin / Mitarbeiter
SH POWER
Wasser/Abwasser/Gas
Mitarbeiterin / Mitarbeiter
SH POWER
Transporte Kadermitglied VBSH
Tiefbau Mitarbeiterin / Mitarbeiter
Stabsstelle Tiefbau
Einwohnerkontrolle
Chefin / Chef Einwohnerkontrolle
Allgemeine
Anforderungen
Dienstchefinnen
/Dienstchefs
Propose a change