Art. 81 Rechtsschutz
1 Der Rechtsschutz in Planungs- und Bausachen richtet sich nach den Bestimmungen von Art. 79 RBG.
Glarus · 7.1.4-1 · communal act
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1 Der Rechtsschutz in Planungs- und Bausachen richtet sich nach den Bestimmungen von Art. 79 RBG.
1 Bei Nutzungsplanungsvorlagen richtet sich das Antragsrecht an die beschlussfassende Gemeindeversammlung nach Art. 17 ff der Gemeindeordnung.
1 Bis zum Vorliegen eines regierungsrätlichen Entscheids über die Aufnahme der im Anhang aufgeführten Kulturobjekte in das kantonale Schutzinventar gemäss Art. 9 NHG, gelten diese als kommunal geschützte Objekte. Objekte, welche allenfalls nicht in das kantonale Schutzinventar aufgenommen werden, verbleiben im kommunalen Verzeichnis.
1 Bei der Ausarbeitung der Bebauungspläne für die nachfolgenden Gebiete sind die entsprechenden Zielfestlegungen zu berücksichtigen.
1 Die zukünftige Bebauung hat sich möglichst gut ins bestehende Ortsbild einzupassen. Der Situation am Ortseingang ist angemessen Rechnung zu tragen. 2 Die bestehende Baumallee nördlich des Areals ist zu erhalten, zu erneuern und nach Möglichkeit weiterzuführen. 3 Der bestehende Landesfussweg ist zu erhalten. Die Achse des Landesfussweges soll künftig zudem auch als Veloroute nutzbar sein. 4 Eine angemessene Durchwegung des Gebietes (Fusswegverbindungen) ist sicherzustellen. 5 Plan Buchholz:
1 Auf dem Areal ist ein städtisches Quartier mit hoher Wohn- und Lebensqualität zu entwickeln. 2 Bei der Planung der Erschliessung ist auf die angrenzende Nutzung (Schule, Kindergarten) Rücksicht zu nehmen. 3 Auf die Gestaltung des Strassenraums ist besonderes Augenmerk zu legen. 4 Eine angemessene Durchwegung des Gebietes (Fusswegverbindungen) ist sicherzustellen. 5 Die Achse zwischen (verlängerter) Hauptstrasse und Spitalstrasse soll künftig als Veloroute gut befahrbar sein. 6 Plan Spielhof:
1 Auf dem Areal ist ein städtisches Quartier mit hoher Wohn- und Lebensqualität zu entwickeln. 2 Die Freiräume sind nach verschiedenen Öffentlichkeitsgraden zu gliedern (öffentlich, halböffentlich, privat). 3 Auf die angrenzende historische Bebauung ist besonders Rücksicht zu nehmen und der Lage am Siedlungsrand ist angemessen Rechnung zu tragen. 4 Eine öffentliche Parkplatznutzung ist sicherzustellen und in das Gesamtkonzept einzubeziehen (Anlage mit mind. 100 Parkplätzen). 5 In der Schützenhausstrasse ist optional eine behindertengerechte Bushaltestelle vorzusehen. 6 Plan Kasernenareal:
1 Für die beiden Areale ist ein gemeinsames Erschliessungskonzept auszuarbeiten. 2 Die Areale sind so zu entwickeln, dass «autoarmes Wohnen» möglich ist. 3 Es ist eine optimale Durchwegung für den Langsamverkehr sicherzustellen; der geplante Steg für die Linthüberquerung ist in den Überlegungen einzuplanen. 4 Die Freiräume sind nach verschiedenen Öffentlichkeitsgraden zu gliedern (öffentlich, halböffentlich, privat). 5 Im südlichen Teil ist die zukünftige Bebauung städtebaulich auf die angrenzende Wohnzone 2 abzustimmen. 6 Plan Untere Allmeind, Kartonfabrik:
1 Das nördlich angrenzende Gewerbeareal ist in die Entwicklungsüberlegungen einzubeziehen. 2 Das Areal ist so zu entwickeln, dass «autoarmes Wohnen» möglich ist. 3 Eine Querung der Bahnlinie ist einzuplanen. 4 Es ist eine optimale Durchwegung für den Langsamverkehr sicherzustellen. 5 Bei einer allfälligen Überbauung der Parzelle Nr. 1726 sind Ersatzparkplätze sicherzustellen. 6 Plan Obere Allmeind:
1 Nicht störende Betriebe (Beispiele): a. Bäckereien b. Schumachereien c. Coiffeurläden d. Schneiderateliers e. Ateliers für technische und grafische Berufe f. kleinere kaufmännische Betriebe g. ärztliche Praxisräume h. Lagerräume, bei denen das Lagergut zu keiner intensiven Ein- und Ausladetätigkeit führt i. Ladengeschäfte j. Ateliers für stille Berufe k. Gaststätten z.B. Cafe, am Abend geschlossen 2 Mässig störende Betriebe (Beispiele): a. Schreinereien b. Zimmereien c. Schmiede (ohne Hammerschmiede) d. Mechanische Werkstätten e. Gewerbliche Garagen f. Spenglereien g. Autosattlereien h. Gaststätten (z.B. Speiserestaurant mit Abendveranstaltungen) 3 Stark störende Betriebe (Beispiele): a. Kesselschmiede b. Hammerschmiede c. Materialabbau
1 Sport- und Intensiverholungszone: a. Aussensportanlagen, Fussballplatz, Eisanlagen, Sporthalle b. Aussensportanlagen, Fussballplatz, Retentionsraum c. Badeanlage mit Parkierung (Bauverbot von OMEN nach NISV innerhalb des Untersuchungsperimeters der Hochspannungsleitung) d. Sporthalle 2 Grünzone: a. Spiel- / Freizeitanlage b. Freizeitgärten c. Rebberg d. Gartenanlage / Parkierung e. Gartenanlage f. Parkanlage, Zentrumspark g. Grün- / Freiraum h. Naturraum i. Uferraum j. Ufer- / Erholungsraum k. Gehölzbereich, Waldrand
1 Schützenswerte Objekte: a. Schützenswerte Gebäude: 1. Haus Wiberg 2. Haus Sturmigen 3. Fabrikgebäude der Fa. Jenny & Co, inkl. Kosthaus 4. Fabrikgebäude Jenny 5. Oberes Fabrikgebäude Jenny 6. Fabrikanten Willa D. Jenny 7. Kinderkrippe 8. Villa Wartegg, Villenstrasse 24 9. Villa Fontana, Villenstrasse 22 10. Villa Freuler, Villenstrasse 20 11. Haus Rain 12. Hauptmann-Jenny-Haus 13. Aebli-Haus, Obere Säge 10 14. Cosmus-Jenny-Haus, Obere Säge 6, 8 15. Haus Sunnezyt 16. Brüsselerhaus, Obere Säge 3 17. Mitteldorf 1, 3 18. Nördliche Häuser Kirchweg 19. Südliche Häuser Kirchweg 20. Haus am Bach 21. Gemeindehaus mit Baumgarten 22. Pfarrkirche 23. Altes Schulhaus 24. Pfarrhaus 25. Reihe Dorfstrasse 1, 3, 5 26. Brunnenmeisterhaus, Dorfstrasse 7 27. Mitteldorf 18, 20, 22 28. Haus Halten 29. Alter Sternen, Dorfstr. 14, 16 30. Altes Rathaus 31. Messmerhaus 32. Kapelle b. Erhaltenswerte Gebäude: 33. Villa Streiff 34. Villa Burgenstein c. Naturobjekte: 35. Quellaufstoss 36. Grosser Gässlistein 37. Kleiner Gässlistein 38. Mütterlistein d. Kulturobjekt: 41. Mühlestein e. Brunnenanlagen: 42. Sternenbrunnen 43. Bärenbrunnen 44. Fridlibrunnen 45. Dörflibrunnen 2 Übersicht schützenswerte Objekte gemäss rechtskräftigem Zonenplan Ennenda, 17.06.2003:
1 Abkürzungsverzeichnis: Abkürzung Erklärung RPG Eidgenössisches Raumplanungsgesetz RPV Eidgenössische Raumplanungsverordnung NHG Eidgenössisches Natur- und Heimatschutzgesetz NHV Eidgenössische Natur- und Heimatschutzverordnung RBG Kantonales Raumentwicklungs- und Baugesetz BauV Kantonale Bauverordnung ISOS Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz BLN Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung GV Gemeindeversammlung GR Gemeinderat GeKo Gestaltungskommission SN Norm Schweizer Norm EFH Einfamilienhaus MFH Mehrfamilienhaus OMEN Orte mit empfindlicher Nutzung NISV Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung