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26 provisions
Art. 1 I. Konstituierung
Konstituierende Sitzung
1 Nach den Gesamterneuerungswahlen versammelt sich der Stadtrat auf
Einladung der Stadtpräsidentin oder des Stadtpräsidenten zur konstituierenden Sitzung.
2 Er nimmt dabei die Aufgabenzuweisung nach Art. 32 der Gemeindeordnung der Stadt Luzern vom 7. Februar 1999 vor.2
3 Für die Zuteilung der Aufgaben besteht ein Vorschlagsrecht entsprechend
der Amtsdauer. Wenn keine Einigung zu Stande kommt, wird über die Aufgabenzuweisung abgestimmt. Gegen seinen Willen kann einem bisherigen
Mitglied seine Aufgabe nur durch Beschluss der übrigen vier Mitglieder
entzogen werden.
Propose a changeArt. 2 II. Sitzungen
Grundsatz
1 Der Stadtrat behandelt seine Geschäfte an Sitzungen. Vorbehalten bleibt
Art. 7.
2 Die ordentlichen Sitzungen finden in der Regel wöchentlich, jeweils am
Mittwochmorgen, im Sitzungszimmer des Stadtrates statt. Die Sitzungsdaten werden vom Stadtrat auf Vorschlag der Stadtschreiberin oder des
Stadtschreibers jeweils für ein Jahr festgelegt.
3 Ausserordentliche Sitzungen finden statt, wenn die Geschäfte es erfordern
oder ein Mitglied des Stadtrates es verlangt.
Propose a changeArt. 3
Sitzungszwang
Die Mitglieder des Stadtrates sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. Eine allfällige Verhinderung geben sie dem Stadtrat rechtzeitig
bekannt.
2 Art. 32 Konstituierung und Aufgabenzuweisung
1 Der Stadtrat wählt aus seiner Mitte die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten.
2 Der Stadtrat weist jedem Mitglied die Leitung einer Direktion zu und bezeichnet ein anderes
Mitglied als Stellvertreterin oder Stellvertreter.
Propose a changeArt. 4 Seite 3/16
Sitzungsleitung
Bei einer Verhinderung der Stadtpräsidentin oder des Stadtpräsidenten
leitet die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des Stadtrates die
Sitzungen. Sind Präsidium und Vizepräsidium verhindert, führt das
amtsälteste Mitglied den Vorsitz.
Propose a changeArt. 5
Beschlussfähigkeit
1 Der Stadtrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend
sind.
2 Bei wichtigen Geschäften ist die Anwesenheit aller Mitglieder notwendig.
Jedes Mitglied hat das Recht, ein Geschäft als wichtig zu bezeichnen.
Propose a changeArt. 6
Verhinderung/Ausstand
1 Für den Ausstand gelten die Bestimmungen des kantonalen Gesetzes
über die Verwaltungsrechtspflege vom 3. Juli 1972 3. Der Ausstand wird im
Protokoll vermerkt.
2 Ist ein Mitglied des Stadtrates verhindert oder befindet es sich im Ausstand, handelt die Stellvertreterin oder der Stellvertreter. Bei Verhinderung
oder beim Ausstand der Stadtschreiberin oder des Stadtschreibers handelt
an ihrer oder seiner Stelle die Stadtschreiber-Stellvertreterin oder der
Stadtschreiber-Stellvertreter.
Propose a changeArt. 7
Dringlichkeit
1 In dringenden Fällen können auf Antrag eines Mitglieds des Stadtrates
oder der Stadtschreiberin oder des Stadtschreibers Zirkulationsbeschlüsse
gefasst werden.
2 Die Beschlussentwürfe sind möglichst allen Mitgliedern des Stadtrates
vorzulegen.
3 SRL Nr. 40
Propose a changeArt. 7a Seite 4/16
4 Sitzungen und Beschlussfassung in Krisensituationen
1 Ist aufgrund von Vorgaben des Bundes oder des Kantons oder aus
anderen wichtigen Gründen, die eine solche Vorsichtsmassnahme
gebieten, keine Präsenzsitzung möglich, kann eine Stadtratssitzung auch
mittels Telefonkonferenz durchgeführt werden. Die Bestimmungen der
Geschäftsordnung gelten sinngemäss.
2 Dringende Zirkulationsbeschlüsse im Sinn von Art. 7 können auch auf
elektronischem Weg, insbesondere per E-Mail, gefasst werden, sofern
nicht ein Mitglied die mündliche Beratung verlangt.
Propose a changeArt. 8 III. Vorbereitung der Geschäfte
5 Planung der Geschäfte an den Grossen Stadtrat
1 Berichte und Berichte und Anträge an den Grossen Stadtrat sowie
dazugehörende Antworten auf parlamentarische Vorstösse sind von den
Direktionen laufend und frühzeitig der Stadtkanzlei anzukündigen.
2 Die Stadtkanzlei erstellt eine Sitzungsplanung und orientiert den Stadtrat
und die Mitglieder des Grossen Stadtrates in der Regel halbjährlich über
die geplanten Geschäfte.
Propose a changeArt. 9
Vorlage der Geschäfte
1 Die Direktionen und die Stadtkanzlei unterbreiten dem Stadtrat die
Beschlussentwürfe mit den Akten. Die Entwürfe sind so abzufassen, wie
sie vom Stadtrat beschlossen werden sollen.
2 Die Beschlussentwürfe gelten als Antrag an den Stadtrat zur Erledigung
des Geschäfts.
3 Dem Stadtrat werden von den Direktionen grundsätzlich nur Geschäfte
vorgelegt, die von der Direktorin oder vom Direktor, von ihrer oder seiner
Stellvertretung oder von der Stabschefin oder dem Stabschef sowie im
Falle der Stadtkanzlei von der Stadtschreiberin oder dem Stadtschreiber
oder ihrer oder seiner Stellvertretung visiert sind. Bei Personalgeschäften
ist zudem das Visum der Personalchefin oder des Personalchefs oder ihrer
oder seiner Stellvertretung einzuholen.
4 Eingefügt durch Änderung vom 25. März 2020, in Kraft seit 25. März 2020.
5 Fassung gemäss Änderung vom 12. März 2008, in Kraft seit 1. April 2008.
Seite 5/16
4 Über die Darstellung von Entwürfen zu Beschlüssen des Grossen Stadtrates und des Stadtrates, über die Auflage der Geschäfte (Geschäftsliste)
sowie über die Ausfertigung der vom Stadtrat zu erledigenden Geschäfte
erstellt die Stadtkanzlei Anleitungen, die dem Stadtrat zur Genehmigung
vorgelegt werden.
5 Das Mitberichtsverfahren wird in der Organisationsverordnung geregelt.
Propose a changeArt. 10
6 Geschäftsliste
1 Die Geschäfte werden von den Direktionen und der Stadtkanzlei auf je
separaten Listen aufgeführt und wie folgt unterteilt:
a. In der Gruppe A werden diejenigen Geschäfte traktandiert, die gestützt
auf die Unterlagen ohne weitere mündliche Erläuterungen entschieden
werden können (reine Vollzugsgeschäfte ohne Ermessen, Bewilligungen
sowie Beiträge und andere Entscheide gemäss Antrag der Gesuchstellenden);
b. In der Gruppe B werden diejenigen Geschäfte traktandiert, für deren
Beschlussfassung mündliche Erläuterungen erforderlich sind oder eine
Aussprache nötig ist (Vollzugsgeschäfte mit Ermessensspielraum,
Verweigerung von Bewilligungen oder nur teilweise Bewilligung, ganze
oder teilweise Ablehnung von Gesuchen, Geschäfte mit politischer
Bedeutung, Vernehmlassungen zu Beschwerden);
c. In der Gruppe C werden Berichte und Berichte und Anträge an den
Grossen Stadtrat, Antworten auf und Stellungnahmen zu Vorstössen
des Grossen Stadtrates, weitere Parlamentsgeschäfte, Erläuterungen
an die Stimmberechtigten sowie Vernehmlassungen zu Vorlagen des
Bundes oder des Kantons traktandiert;
d. Unter Kommunikation werden Geschäfte, die nicht formell beschlossen
werden, traktandiert:
– künftige C-Geschäfte;
– Informationsgeschäfte;
– Abklärungen von Vorfragen.
2 Die Geschäftslisten sind vor jeder Stadtratssitzung jeweils am Freitag der
Vorwoche, spätestens 16.00 Uhr, der Stadtkanzlei abzugeben. Diese
verteilt sie sofort an folgende Personen:
– Mitglieder des Stadtrates;
6 Fassung gemäss Änderung vom 12. März 2008, in Kraft seit 1. April 2008.
Seite 6/16
– Stadtschreiberin oder Stadtschreiber sowie Stadtschreiberin-
Stellvertreterin oder Stadtschreiber-Stellvertreter;
– Rechtskonsulentin oder Rechtskonsulent;
– Leiterin oder Leiter der Stelle für Kommunikation;
– Stabschefinnen oder Stabschefs;
– Personalchefin oder Personalchef sowie
– alle von den Direktionen der Stadtkanzlei Gemeldeten.
3 Die Geschäftslisten sind vertraulich zu behandeln. Die Personalien betroffener Personen sind anonymisiert anzugeben. Art. 19 Abs. 2 dieser
Geschäftsordnung ist anwendbar.
4 Nachtraktandierungen sind nur ausnahmsweise in dringlichen Fällen gestattet. Sie sind zusammen mit allfälligen Rückzügen von Geschäften in der
Regel bis Montagabend vor der jeweiligen Sitzung möglich.
Propose a changeArt. 11
7 Aktenauflage
1 Die Akten sind der Stadtkanzlei zusammen mit den nötigen Unterlagen
bis spätestens Montagnachmittag, 14.30 Uhr, vor der jeweiligen Stadtratessitzung abzugeben. Sie liegen gleichentags ab 16.00 Uhr im Sitzungszimmer des Stadtrates zur Einsicht auf.
2 Das Recht, die im Sitzungszimmer des Stadtrates aufliegenden Akten
einzusehen, haben neben den Mitgliedern des Stadtrates
– die Stadtschreiberin oder der Stadtschreiber sowie die Stadtschreiberin-
Stellvertreterin oder der Stadtschreiber-Stellvertreter,
– die Rechtskonsulentin oder der Rechtskonsulent,
– die Leiterin oder der Leiter der Stelle für Kommunikation sowie
– auf Anordnung der jeweiligen Direktorin oder des Direktors die Stabschefin oder der Stabschef.
3 Die Unterlagen zu den Geschäften der Gruppe C sind den Mitgliedern des
Stadtrates und der Stadtschreiberin oder dem Stadtschreiber in der Regel
10 Tage vor der Sitzung zuzustellen.
4 Die Direktionen und die Stadtkanzlei stellen ihre traktandierten Geschäfte
der Gruppe A bis C während der Aktenauflage elektronisch zur Einsicht
durch die von den einzelnen Mitgliedern des Stadtrates bezeichneten und
die gemäss Abs. 2 berechtigten Personen bereit. Sie stellen jederzeit
sicher, dass die elektronische Version mit der Aktenauflage im
Stadtratszimmer deckungsgleich ist.
7 Fassung gemäss Änderung vom 10. Dezember 2003, in Kraft seit 1. Januar 2004.
Seite 7/16
5 Änderungen an Geschäften in der Aktenauflage sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Dabei ist wie folgt vorzugehen:
a. Die federführende Direktion nimmt die Änderungen im elektronischen
Dokument vor und überbringt zwei ausgedruckte neue Versionen der
Stadtkanzlei für die Aktenauflage. Die geänderten Stellen sind zu
kennzeichnen;
b. Die Stadtkanzlei ergänzt die Aktenauflage im Sitzungszimmer des
Stadtrates und vermerkt in der aufliegenden Geschäftsliste die
Änderung mit Datum und Zeit.
Propose a changeArt. 12 IV. Behandlung der Geschäfte
Allgemeine Grundsätze
1 Bevor die traktandierten Geschäfte behandelt werden, wird über Ordnungsanträge entschieden (Ergänzung der Traktandenliste, Verschiebung
traktandierter Geschäfte, Beizug von Sachverständigen usw.).
2 Die traktandierten Geschäfte werden in der Regel in folgender Reihenfolge behandelt: Geschäfte der Gruppe A, Geschäfte der Gruppe B,
Delegationsliste nach Art. 21 dieser Geschäftsordnung, Geschäfte der
Gruppe C, Geschäfte unter Kommunikation.
3 Die Reihenfolge der Direktionen wird vom Stadtrat festgelegt. Die
Geschäfte derjenigen Direktion, die von der Stadtpräsidentin oder vom
Stadtpräsidenten geleitet wird, sind zuletzt an der Reihe, vor denjenigen
der Stadtkanzlei.
Propose a changeArt. 13
Recht auf Verschiebung eines Geschäfts
Jedes Mitglied des Stadtrates kann verlangen, dass über ein Geschäft erst
an der nächsten Sitzung Beschluss gefasst wird (Kanzleitisch). Nach zweimaliger Verschiebung desselben Geschäftes hat der Stadtrat es auf entsprechendes Verlangen entweder zu behandeln oder über das weitere
Vorgehen Beschluss zu fassen.
Propose a changeArt. 14 Seite 8/16
Beschlussfassung
1 Der Stadtrat fasst seine Beschlüsse in offener Abstimmung.
2 Jedes Mitglied ist zur Stimmabgabe verpflichtet.
3 Zu einem gültigen Beschluss bedarf es der absoluten Mehrheit der
Anwesenden. Kommt wegen Stimmengleichheit kein Beschluss zu Stande,
ist die Abstimmung zu wiederholen. Bei erneuter Stimmengleichheit gibt die
Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag.
4 Zieht der Stadtrat zu seinen Sitzungen verwaltungsexterne Sachverständige bei, fasst er keine Beschlüsse in deren Anwesenheit.
Propose a changeArt. 15
Kollegialbehörde
Der Stadtrat erlässt seine Beschlüsse als Kollegialbehörde. Jedes Mitglied
des Stadtrates ist daran gebunden.
Propose a changeArt. 16
8 Protokollerklärung/Protokollnotiz
1 Ein Mitglied des Stadtrates, das sich bei einer Abstimmung in der Minderheit befindet, hat das Recht, dies am Protokoll, nötigenfalls mit einer kurzen
Begründung, vormerken zu lassen.
2 Das Ergebnis der Diskussion zu einem Geschäft unter Kommunikation,
das die Abklärung von Vorfragen betrifft, wird von der Stadtschreiberin
oder dem Stadtschreiber in einer Protokollnotiz festgehalten.
Propose a changeArt. 17
9 Ausfertigung und Zustellung der Beschlüsse
1 Massgebend für die Ausfertigung der Beschlüsse des Stadtrates sind die
Beschlussentwürfe der Aktenauflage im Sitzungszimmer des Stadtrates.
2 Die einzelnen Beschlüsse des Stadtrates und die Protokollnotizen werden
fortlaufend nummeriert und von der Stadtkanzlei ausgefertigt. Dabei werden
die elektronischen Dokumente aufgrund des Ergebnisses der Stadtratessitzung bereinigt.
3 Die Zustellung der Beschlüsse an die Beteiligten erfolgt durch die Stadtkanzlei nach dem vom Stadtrat beschlossenen Verteiler, verwaltungsintern
in der Regel auf elektronischem Weg.
8–9 Fassung gemäss Änderung vom 12. März 2008, in Kraft seit 1. April 2008.
Propose a changeArt. 18 Seite 9/16
Änderung oder Aufhebung von Beschlüssen
1 Eine Änderung oder Aufhebung eines Beschlusses erfolgt nach den
Vorschriften über die Beschlussfassung.
2 Es gelten sinngemäss die betreffenden Bestimmungen des kantonalen
Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 3. Juli 1972 10.
Propose a changeArt. 19
Aufbewahrung der Beschlüsse
1 Stadtratsbeschlüsse mit besonders schützenswerten Personendaten
werden so in der Datenbank gespeichert, dass sie nur für die von der
Stadtkanzlei bezeichneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung
zugänglich sind. Die übrigen Stadtratsbeschlüsse können von allen
Personen, die von den Direktionen der Stadtkanzlei gemeldet werden,
uneingeschränkt eingesehen werden.
2 Diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Einsicht in die Stadtratsbeschlüsse nehmen können, sind von der Stadtkanzlei auf die Geheimhaltungspflicht nach Art. 41 des Personalreglements der Stadt Luzern vom
25. Juni 1998 11 hinzuweisen.
3 Die Beschlüsse des Stadtrates werden in geeigneter Form im Stadtarchiv
aufbewahrt.
Propose a changeArt. 20 V. Verschiedene Bestimmungen
Parlamentarische Vorstösse
Die im Grossen Stadtrat eingereichten parlamentarischen Vorstösse
werden von der Stadtkanzlei eröffnet. Der Stadtrat entscheidet, welche
Direktion für die Behandlung zuständig ist.
Propose a changeArt. 21
Delegationsliste
1 Die Liste der an den Stadtrat gerichteten Einladungen zu Veranstaltungen
wird dem Stadtrat von der Stadtkanzlei jeweils an den ordentlichen
Sitzungen vorgelegt.
2 Der Stadtrat bespricht die Einladungen. Die Beantwortung erfolgt in der
Regel durch die Stadtschreiberin oder den Stadtschreiber.
10 SRL Nr. 40
11 städt. Rechtssammlung 0.8.1.1.1
Propose a changeArt. 22 Seite 10/16
12 Information der Öffentlichkeit
1 Die Information über die Beschlüsse des Stadtrates erfolgt durch die
Stadtkanzlei, Stelle für Kommunikation.
2 Die Leiterin oder der Leiter der Stelle für Kommunikation erstellt zuhanden
des Stadtrates für jede Stadtratssitzung ein Informationsdispositiv und
bespricht dieses mit dem Stadtrat am Schluss der Sitzung.
Propose a changeArt. 22a
13 Generelle Ziele der städtischen Politik
Als generelle Ziele der städtischen Politik gemäss Art. 27 der Gemeindeordnung der Stadt Luzern vom 7. Februar 1999 und Art. 51b des Geschäftsreglements des Grossen Stadtrates vom 11. Mai 2000 werden dem Grossen
Stadtrat die strategischen Schwerpunkte und die Leitsätze der Gemeindestrategie sowie die Legislaturgrundsätze und die Legislaturziele des Legislaturprogramms zum Beschluss unterbreitet.
Propose a changeArt. 23 VI. Schlussbestimmungen
Aufhebung bisherigen Rechts
Folgende Beschlüsse werden aufgehoben:
Geschäftsreglement des Stadtrates von Luzern vom 6. März 1980;
Stadtratsbeschluss 891 vom 28. April 1993;
Stadtratsbeschluss 74 vom 18. Januar 1995;
Stadtratsbeschluss 1121 vom 20. September 2000;
Stadtratsbeschluss 1047 vom 19. September 2001.
Propose a changeArt. 24
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 1. September 2002 in Kraft. Sie ist zu
veröffentlichen. 14
12 Fassung gemäss Änderung vom 12. März 2008, in Kraft seit 1. April 2008.
13 Eingefügt durch Änderung vom 24. Oktober 2018, in Kraft seit 1. November 2018.
14 Veröffentlicht im Kantonsblatt vom 31. August 2002.
Seite 11/16
Luzern, 21. August 2002
Namens des Stadtrates
Urs W. Studer
Stadtpräsident
Toni Göpfert
Stadtschreiber
Seite 12/16
Tabelle der Änderungen der Geschäftsordnung des Stadtrates von
Luzern vom 21. August 2002
Nr. B+A / StB Datum Kantonsblatt
Seite
Geänderte
Stellen
Art der
Änderung
Inkrafttreten
1. StB 1286 10.12.03 27.12.03
Art. 11, Art. 17 geändert 1.1.04
2. StB 233 12.3.08 22.3.08
Art. 8, Art. 10,
Art. 16, Art. 17,
Art. 22
geändert 1.4.08
3. StB 599 24.10.18 3.11.18
Art. 22a eingefügt 1.11.18
4. StB 196 25.3.20 4.4.20
Art. 7a eingefügt 25.3.20
Seite 13/16
Inhaltsverzeichnis
Seite
I. Konstituierung....................................................................................... 2
Art. 1 Konstituierende Sitzung ............................................................... 2
II. Sitzungen .............................................................................................. 2
Art. 2 Grundsatz .................................................................................... 2
Art. 3 Sitzungszwang............................................................................. 2
Art. 4 Sitzungsleitung ............................................................................ 3
Art. 5 Beschlussfähigkeit ....................................................................... 3
Art. 6 Verhinderung/Ausstand ............................................................... 3
Art. 7 Dringlichkeit ................................................................................. 3
III. Vorbereitung der Geschäfte ............................................................... 4
Art. 8 Planung der Geschäfte an den Grossen Stadtrat ......................... 4
Art. 9 Vorlage der Geschäfte ................................................................. 4
Art. 10 Geschäftsliste .............................................................................. 5
Art. 11 Aktenauflage ................................................................................ 6
IV. Behandlung der Geschäfte ................................................................ 7
Art. 12 Allgemeine Grundsätze................................................................ 7
Art. 13 Recht auf Verschiebung eines Geschäfts .................................... 7
Art. 14 Beschlussfassung ........................................................................ 8
Art. 15 Kollegialbehörde .......................................................................... 8
Art. 16 Protokollerklärung/Protokollnotiz .................................................. 8
Art. 17 Ausfertigung und Zustellung der Beschlüsse ............................... 8
Art. 18 Änderung oder Aufhebung von Beschlüssen ............................... 9
Art. 19 Aufbewahrung der Beschlüsse .................................................... 9
V. Verschiedene Bestimmungen ............................................................. 9
Art. 20 Parlamentarische Vorstösse ........................................................ 9
Art. 21 Delegationsliste ........................................................................... 9
Art. 22 Information der Öffentlichkeit ..................................................... 10
Art. 22a Generelle Ziele der städtischen Politik ....................................... 10
VI. Schlussbestimmungen..................................................................... 10
Art. 23 Aufhebung bisherigen Rechts .................................................... 10
Art. 24 Inkrafttreten ............................................................................... 10
Seite 14/16
Stichwortverzeichnis
A
Abstimmung ....................................................................................... Art. 14
Aktenauflage ...................................................................................... Art. 11
Änderung und Aufhebung von Beschlüssen....................................... Art. 18
Aufbewahrung der Beschlüsse ........................................................... Art. 19
Aufhebung bisherigen Rechts ............................................................ Art. 23
Ausfertigung der Beschlüsse.............................................................. Art. 17
Ausstand .............................................................................................. Art. 6
B
Behandlung der Geschäfte............................................................. Art. 12 ff.
Beschlüsse
– Ausfertigung und Zustellung ......................................................... Art. 17
– Änderung und Aufhebung ............................................................. Art. 18
– Aufbewahrung .............................................................................. Art. 19
– Einsicht ......................................................................................... Art. 19
Beschlussfähigkeit ............................................................................... Art. 5
Beschlussentwürfe ............................................................................... Art. 9
Beschlussfassung .............................................................................. Art. 14
Berichte / Berichte und Anträge ...............................................Art. 8, Art. 10
D
Delegationsliste...................................................................... Art. 12, Art. 21
Dringlichkeit ......................................................................................... Art. 7
G
Generelle Ziele der städtischen Politik ............................................. Art. 22a
Geschäfte
Aktenauflage ...................................................................................... Art. 11
– Gruppen ....................................................................................... Art. 10
– Nachtraktandierung ...................................................................... Art. 10
– Rückzug ....................................................................................... Art. 10
– Vorbereitung ................................................................................... Art. 8
– Vorlage ........................................................................................... Art. 9
Geschäftsliste .................................................................................... Art. 10
Grosser Stadtrat, Planung der Geschäfte............................................. Art. 8
Seite 15/16
I
Information der Öffentlichkeit ............................................................. Art. 22
Inkrafttreten ........................................................................................ Art. 24
K
Kanzleitisch ........................................................................................ Art. 13
Kollegialbehörde ................................................................................ Art. 15
Kommunikationsgeschäfte ................................................................. Art. 10
Konstituierung ...................................................................................... Art. 1
M/N
Mitberichtsverfahren............................................................................. Art. 9
Nachtraktandierungen ........................................................................ Art. 10
O
Ordnungsanträge ............................................................................... Art. 12
Organisationsverordnung ..................................................................... Art. 9
P
Parlamentarische Vorstösse ....................................... Art. 8, Art. 10, Art. 20
Protokollerklärung/Protokollnotiz ........................................................ Art. 16
R
Rückzug von Geschäften ................................................................... Art. 10
S
Schlussbestimmungen .................................................................... Art. 23 f.
Sitzung ............................................................................................. Art. 2 ff.
– Beschlussfähigkeit .......................................................................... Art. 5
– Dringlichkeit .................................................................................... Art. 7
– Konstituierung................................................................................. Art. 1
– Grundsatz ....................................................................................... Art. 2
– Verhinderung/Ausstand .................................................................. Art. 6
Sitzungsleitung..................................................................................... Art. 4
Sitzungszwang ..................................................................................... Art. 3
Stimmabgabe ..................................................................................... Art. 14
Seite 16/16
V
Verschiebung eines Geschäfts ........................................................... Art. 13
Verhinderung ....................................................................................... Art. 6
Verteiler der Beschlüsse .................................................................... Art. 17
Vorbereitung der Geschäfte ............................................................. Art. 8 ff.
Vorlage der Geschäfte ......................................................................... Art. 9
Vorstösse, siehe parlamentarische Vorstösse
Z
Ziele der städtischen Politik.............................................................. Art. 22a
Zirkulationsbeschlüsse ......................................................................... Art. 7
Zustellung der Beschlüsse ................................................................. Art. 17
Propose a change