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Feuerwehrordnung und Tarife

Triesenberg · feuerwehrordnung-und-tarife-01.01.2014.pdf · communal act

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Contents: 3 provisions
  1. Art. 1 Aufgaben sind in
  2. Art. 2 Die Übungen der Feuerwehr richten sich nach den Bestimmungen in
  3. Art. 3

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3 provisions

Art. 1 Aufgaben sind in

FWG aufgelistet und werden durch diese Ordnung nicht tangiert. Der Kommandant wird von der jeweiligen Feuerwehr gewählt. Die Wahl ist gemäss Art. 11 FWG durch den Gemeinderat zu genehmigen. 32 Zusammensetzung Für die Zusammensetzung der Feuerwehr, insbesondere des Kaders, ist Art, 7 FWG massgebend. 33 Mannschaftsbestand 331 Gemeindefeuerwehr Die Gemeinde setzt den Minimalbestand an Angehörigen der Feuerwehr mit mindestens absolvierter Grundausbildung auf 30 Personen fest Angehörige der Feuerwehr, die nicht im Alarmdispositiv (Landes-Notruf- und Einsatzzentrale LNEZ) aufgeführt sind, gelten nicht als Aktivmitglieder der Feuerwehr. Wird der Minimalbestand an Angehörigen der Feuerwehr unterschritten, hat die Gemeinde zusammen mit der Feuerwehr geeignete Massnahmen zu ergreifen, 332 Jugendfeuerwehr Die Gemeindefeuerwehr Triesenberg kann eine Jugendfeuerwehr unterhalten, Die Jugendfeuerwehr wird durch die Gemeinde Triesenberg ausgerüstet und gemäss den Vorgaben des Landes ausgebildet, Die Jugendfeuerwehr darf zu keinen Einsätzen aufgeboten werden. 333 Betriebsfeuerwehren Die Betriebsfeuerwehren nehmen ihre Aufgabe innerhalb ihres Betriebs selbständig wahr, Sie sind jedoch grundsätzlich der Gemeindefeuerwehr zugeordnet und ihr unterstellt und können bei Bedarf zu Einsätzen der Gemeindefeuerwehr aufgeboten werden (vgl. Art. 8 FWG). Die Mannschaftsbestände der Betriebsfeuerwehren zählen nicht zum Bestand der Aktivmitglieder der Gemeindefeuerwehr, 4 Bestimmungen zum Einsatz 41 Alarmierung 411 Alarmierung der Feuerwehr Die Feuerwehr wird über die Landes-Notruf- und Einsatzzentrale (LNEZ) mittels Telefon, Mobiltelefon und Pager zu Einsätzen aufgeboten, 412 Zusätzliche gemeindeinterne Alarmierung Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Feuerwehr gemeindeintern weitere Alarmierungen vorzunehmen. °* Vorsteher Der Vorsteher ist im Nachhinein durch den Feuerwehrkommandanten grundsätzlich über Feuerwehreinsätze zu informieren. Sind Bewohner der Gemeinde durch ein Ereignis unmittelbar betroffen oder müssen Ortsteile evakuiert werden, ist der Vorsteher umgehend aufzubieten. ; °* Alarmierung der Werk- und Forstbetriebe Die Werk- und Forstbetriebe der Gemeinde können für einen Feuerwehreinsatz immer dann aufgeboten werden, wenn spezielle Gefahren vorliegen, für deren Bewältigung der Feuerwehr geeignete Fachleute, Werkzeuge und Maschinen fehlen (z.B. Rüfeniedergänge oder Waldschäden, bei denen die Bäume unter Spannung stehen und durch geschulte Personen zersägt werden müssen). °* Alarmierung der Verwaltung Bei grösseren Schadensfällen kann auch Personal aus der Gemeindeverwaltung zur Unterstützung aufgeboten werden (z.B. für die Administration bei Evakuierungen). 42 Einsatzleitung Grundsätzlich wird jeder Einsatz der Feuerwehr durch einen Feuerwehroffizier mit der entsprechenden Ausbildung oder durch den höchst chargierten Feuerwehrmann geleitet. Dies hat nicht zwingend der Kommandant zu sein. 421 Kompetenz © Alle eingesetzten Gruppen der Feuerwehr (inkl. Nachbarschaftshilfe und Stützpunkt) sind der Einsatzleitung unterstellt. Werden Werk- und Forstbetriebe und/oder Private aufgeboten, sind diese ebenfalls der Einsatzleitung der Feuerwehr unterstellt. °* Sollte weitere organisierte Hilfe benötigt werden, wird diese ausschliesslich durch die Einsatzleitung über die LNEZ organisiert. Davon ausgenommen sind die Werk- und Forstbetriebe sowie die Verwaltung der Gemeinde. © Erfordert ein Einsatz Auftragsvergaben an Private, so sind diese grundsätzlich mit der Gemeindevorstehung abzusprechen. In dringenden Fällen hat die Einsatzleitung die Kompetenz, die entsprechenden Massnahmen sofort anzuordnen. Die Gemeindevorstehung ist so schnell als möglich darüber zu informieren. 43 Externe Hilfe Die Anforderung externer Hilfe (Nachbarschaftshilfe, Feuerwehr-Stützpunkt und/oder weitere Rettungsorganisationen) ist Sache der Einsatzleitung. Die Gemeindefeuerwehr Triesenberg ist verpflichtet, Aufgeboten der LNEZ für Hilfeleistungen in anderen Gemeinden nachzukommen (vgl. Art. 17 FWG). 5 Material / Infrastruktur 51 Beschaffung Mit Ausnahme von alltäglichen Verbrauchsmaterialien erfolgt die Beschaffung der Materialien in Zusammenarbeit mit der FWK der Gemeinde Triesenberg. Die Anschaffungen sind vom Gemeinderat zu bewilligen, Die technischen Mindestanforderungen an Fahrzeuge, Geräte und Materialien richten sich nach den Bestimmungen der Gemeindefeuerwehr-Ausrüstungs- Verordnung. Sollten Offerten notwendig sein, entscheidet die FWK, wer für deren Beschaffung zuständig ist. 52 Materialverwaltung Der von der Feuerwehr gewählte Materialwart hat über das Material der Feuerwehr genau Buch zu führen. Sind Reparaturen notwendig, hat der Materialwart diese nach Rücksprache mit dem Kommandanten zu veranlassen. 53 Wartung der Fahrzeuge, Maschinen und Geräte Die Leiter der Fachabteilungen (Fahrzeuge, Motorspritze, Verkehr, Atemschutz, Olwehr, Materialwart) sind für die Kontrolle und die Wartung der ihnen zugeteilten Materialien verantwortlich, Diesbezügliche Kosten sind mit dem Kommandanten abzusprechen. Für die Atemschutzgeräte ist der Atemschutzchef verantwortlich, welcher auch für die genaue Kontrolle der Atemschutzgeräte und deren Buchführung zuständig ist. 54 Materialpflege Sämtliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte sind so zu unterhalten, dass jederzeit und ohne Verzögerung ein Einsatz geleistet werden kann. 55 Persönliche Ausrüstung Die persönliche Ausrüstung aller Angehörigen der Feuerwehr ist in der Gemeindefeuerwehr-Ausrüstungs-Verordnung aufgeführt. Als persönliche Ausrüstung wird bezeichnet, was zur Sicherheit des Trägers benötigt wird (insbesondere Helm, Brandschutzjacke, Brandschutzhose, Sicherheits-Einsatzstiefel sowie Handschuhe, Rettungsgurt etc.). Die persönliche Ausrüstung wird jedem Angehörigen der Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Er ist dafür selber verantwortlich bis zu dem Zeitpunkt, an dem er die Feuerwehr verlässt. Verlorene, mutwillig beschädigte oder nicht zurückgegebene Ausrüstungen können dem Angehörigen der Feuerwehr durch die Gemeinde in Rechnung gestellt werden. 56 Bauliche Infrastruktur Die Gemeinde Triesenberg stellt der Feuerwehr ein Feuerwehrdepot zur Verfügung. Die Ausfahrt ist so zu beschildern, dass diese jederzeit und ohne Behinderung möglich ist. Zur Infrastruktur des Feuerwehrdepots gehört ebenfalls ein Kommandoraum, in dem die entsprechende Funkausrüstung für die Führung eines Einsatzes ab Zentrale gewährleistet ist. Die Gemeinde stellt der Feuerwehr für Schulungszwecke einen Theorieraum zur Verfügung. 6 Ausbildung 61 Kurse des Landes Die Ausbildung der Angehörigen der Feuerwehr wird grundsätzlich an Kursen des Landes absolviert. 62 Übungen der Gemeindefeuerwehr

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Art. 2 Die Übungen der Feuerwehr richten sich nach den Bestimmungen in

FWG., Die Feuerwehr hat bei der FWK und beim Amt für Bevölkerungsschutz (ABS) jährlich einen Übungsplan mit sämtlichen Übungen der gesamten Mannschaft und der Fachabteilungen einzureichen. Im Übungsplan sind die genauen Daten sowie die für die Leitung der Übungen zuständigen Personen aufgeführt. Es muss möglich sein, dass die Mitglieder der FWK der Gemeinde solche Ubungen besuchen. 63 Spezielle Trainings Spezielle Trainings mit Kostenfolge sind mit der Gemeinde abzusprechen. 7 Zusammenarbeit mit und in der Gemeinde 71 Freistellung Gemeindeangestellte, die gleichzeitig Angehörige der Feuerwehr sind, können während der regulären Arbeitszeit zu Feuerwehreinsätzen ausrücken und dies als Arbeitszeit schreiben. Dieser Umstand ist auf Rapporten jeweils speziell zu vermerken. Ausserhalb der regulären Arbeitszeit werden Gemeindeangestellte gleich entschädigt wie alle anderen Angehörigen der Feuerwehr. Die Teilnahme an Feuerwehrkursen (Montag bis Freitag) kann ebenfalls als Arbeitszeit geschrieben werden, sofern die Taggelder (Sold) der Gemeinde überwiesen werden. 8 Finanzen 81 Finanzierung der Einsätze 811 Mannschaftsentschädigung Alle Angehörigen der Feuerwehr erhalten bei einem Einsatz die gleiche Entschädigung gemäss dem gültigen Entschädigungstarif der Gemeinde. Die Tarifordnung wird alle vier Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst. 812 Einsatz bei versicherbaren Schäden a) Mit Ausnahme von Brandeinsätzen, Elementarereignissen und Explosionen ist jeder Einsatz kostenpflichtig und wird verrechnet, wenn

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Art. 3

FWG). Die Verrechnung der Mannschafts- sowie der Geräte- und Fahrzeugkosten ist im Anhang geregelt. Die Verrechnung erfolgt aufgrund des Einsatzrapportes durch die Gemeinde. b) Gerät ein Bewohner der Gemeinde wegen eines Einsatzes bei einem nicht versicherten Schaden in Bedrängnis, entscheidet die Gemeinde bzw. der Gemeinderat von Fall zu Fall über eine teilweise oder ganze Übernahme dieser Kosten. 813 Vorbeugende Hilfestellung in einer anderen Gemeinde Werden in einer anderen Gemeinde anlässlich eines Grossanlasses vorbeugend Hilfestellungen gewährt, gelten für die Entschädigung der Mannschaft und den Einsatz der Geräte und Fahrzeuge die Ansätze gemäss Anhang. 82 Ausbildung 821 Kurse des Landes Die Kosten für die Aus- und Weiterbildung der Feuerwehren trägt das Land. Dazu gehören sowohl die Organisationskosten als auch die Entschädigung der Teilnehmer (vgl. Art. 38 FWG). 822 Spezielle Ausbildung auf Wunsch der Gemeinde Von der Gemeinde geforderte oder von der Feuerwehr gewünschte und von der Gemeinde genehmigte Zusatzausbildungen, die nicht vom Land angeboten werden, werden durch die Gemeinde wie folgt entschädigt: e Die Gemeinde übernimmt die Organisations- und Administrationskosten für solche Kurse. °* Die Entschädigung der Teilnehmer wird analog der Entschädigung bei Kursen des Landes durch die Gemeinde ausbezahlt. Solche Kosten sind durch die Feuerwehr entsprechend zu budgetieren. 83 Versicherung / Haftpflicht ° Die Gemeinde hat nach Massgabe der Bestimmungen des Gesetzes vom 26. April 2007 über den Schutz der Bevölkerung (LGBl. 2007 Nr. 139) für eine ausreichende Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung der Angehörigen der Feuerwehr zu sorgen, ° Die Gemeinde ist gemäss Amtshaftungsgesetz ersatzpflichtig für Schaden, welcher Dritten durch Angehörige der Feuerwehr in Ausübung ihres Dienstes schuldhaft zugefügt wird (vgl. Art. 34f, FWG). 84 Entschädigung freiwilliger Dienstleistungen 841 Aufträge der Gemeinde Erteilt die Gemeinde der Feuerwehr oder einzelnen Angehörigen der Feuerwehr spezielle Aufträge, vereinbart sie jeweils im Voraus schriftlich eine angemessene Entschädigung. Davon ausgenommen sind Dienstleistungen zugunsten der Öffentlichkeit im Sinne dieser Feuerwehrordnung, die nach den allgemeinen Entschädigungstarifen vergütet werden (s. Anhang). 842 Aufträge von Organisationen Angeforderte freiwillige Dienstleistungen der Feuerwehr sind durch den Auftraggeber zu entschädigen. Dabei wird sowohl der personelle Einsatz als auch der Einsatz von Geräten und Fahrzeugen in Rechnung gestellt (s. Anhang). Die Verrechnung erfolgt durch die Gemeinde. 843 Sonderregelungen Für die folgenden freiwilligen Einsätze wird eine Sonderregelung vereinbart: ® Kirchliche Anlässe in der Gemeinde; e Veranstaltungen und Feste der örtlichen Vereine. Den Angehörigen der Feuerwehr wird eine Entschädigung gemäss dem gültigen Entschädigungstarif der Gemeinde ausbezahlt. 85 Sonderentschädigungen / Jahrespauschalen 851 Kommando und Kader Der Kommandant der Feuerwehr und dessen Stellvertreter werden durch die Gemeinde mit Pauschalen entschädigt. Diese Pauschalen werden jeweils mit den neu gewählten Personen ausgehandelt, 852 Materialwart Für die zusätzlichen Arbeiten wird dem _Materialwart, dessen Stellvertretern und den freiwilligen Helfern durch die Gemeinde eine Stundenentschädigung ausbezahlt (s. Anhang). 853 Mannschaft Die Mannschaft erhält für ihre reguläre Übungstätigkeit grundsätzlich keine Entschädigung. Davon ausgenommen sind Aufträge der Gemeinde, die als Sonderleistungen zu tätigen sind sowie der Besuch von Sonderkursen gemäss Punkt 822. 86 Finanzierung der Feuerwehr als Verein 861 Jahresbeitrag der Gemeinde Der Feuerwehr Triesenberg steht als Verein gemäss gemeindeinternen Richtlinien ein Jahresbeitrag zu. 862 Vereinsvorstand Der Vorstand des Vereins „Freiwillige Feuerwehr Triesenberg“ wird von der Gemeinde nicht entschädigt, 9 Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr Für die Öffentlichkeitsarbeit kann die Feuerwehr Triesenberg auf die Verwaltung der Gemeinde zurückgreifen und die Medien der Gemeinde kostenlos nutzen. Die Gemeinde ist für den guten, den Erfordernissen der Gemeinde angepassten, Stand des Feuerwehrwesens verantwortlich. In diesem Sinne unterstützt die Gemeinde die Feuerwehr aktiv bei der Mitgliederwerbung. 10 Schlussbestimmungen Diese Feuerwehrordnung der Gemeinde Triesenberg wurde vom Gemeinderat am 14. Januar 2014 genehmigt. Sie tritt mit Datum der Genehmigung durch die Regierung in Kraft, Triesenberg, 14. Januar 2014 GEMEINDEVORSTEHUNG TRIESENBERG <5 («rd €“ SS Huberrf Sele, Vorsteher So, Ns Z IRESS Genehmigung durch die Regierung Vaduz, 20 Mau Zul / RA ZOOM A 3 Fürstliche Regierung LEO aD HRS / Alb Adrian Hasler, Regierungschef Sl n Tarife zur Feuerwehrordnung der Gemeinde Triesenberg Personaleinsatzstunden Kategorie A: Auszahlung Rechnung "unentgeltlich" brutto Einsätze und Dienstleistungen, die nicht CHF/Std. CHF/Std. weiterverrechnet werden können Brandeinsätze 450 =... Gebäudebrand, Fahrnisbauten-Brand, Waldbrand, Fahrzeugbrand, Blitzschlag Explosionen 45.- =... Sprengstoffexplosionen, Gasexplosionen, Staubexplosionen (Silo), Gefässexplosionen (Dampfkessel) Elementarereignisse I 45.- nem Sturmwind, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Schneedruck, Schneerutschungen, Lawinen, Steinschlag, Erdrutschungen, Erdbeben, Wasserwehr Kategorie B: "Verrechnung" Einsätze und Dienstleistungen für Dritte, die weiterverrechnet werden können. 45.- 60,- Umweltgefährdende und -schädigende Ereignisse Sicherungs- und Behebungsmassnahmen, Ölwehr, Entsorgungen, Auffangen - Abdichten, Aufräumungsarbeiten, Unterstützung Land, Erstellung von Notabdeckungen, Personensuche, Strassenrettungsdienst, Verkehrsunfälle, sanitätsdienstliche Massnahmen, Vernichtung Wespennester, Heuwehr, Wasserschäden im Gebäude (abpumpen) Kategorie C: "Verrechnung" Verkehrs- und Ordnungsdienste bei Veranstaltungen 30, 30.- von Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, Brandschutz- und Kleinlöschgeräteschulungen für dritte. Kategorie D: Depotarbeiten, Reparaturen, Wartungsarbeiten Retablieren, Prüfen, Materialbereitstellung etc. 30,= =... Tageskurse: Kurse, die nicht durch das Land besoldet werden 250.- —— (z.B. Fahrsicherheitstraining) d. EINSATZMITTEL UND AUSRUSTUNG Fahrzeuge: Grundgebühr pro Stunde CHF CHF Schwere Fahrzeuge über 4.5 t 300.- 100.- Leichte Fahrzeuge bis 4,5 t 50,- 40.- Motorspritze 50.- 40.- Anhänger werden nicht verrechnet -..... ertebdelet Geräte: Pressluft-Atemschutzgerät, pro Flasche 15m) =... Belüftungsgerät er 20, Mobiles Notstromaggregat SEBEO 20:- Tauchpumpe Dee 20.- Wärmebildkamera een 20,- Verbrauchsmaterial nach Aufwand Diverses: Fehlalarme: (pro Kalenderjahr) 1. Einsatz, nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht unentgeltlich 2. Einsatz, nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht CHF 500.- 3. Einsatz, nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht CHF 1'000.- Ab 4. Einsatz, nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht CHF 1'500.- Vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachter Fehlalarm bzw. Handauslösung oder Mutwilligkeit CHF 2'000,.- | Diese Tarifordnung tritt gemäss Beschluss des Gemeinderates Triesenberg vom 14. Januar 2014 rückwirkend auf den 01. Januar 2014 in Kraft.

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