§ 17.06 Begegnen
(keine besonderen Vorschriften)
Propose a changeGermany · other
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Propose a change(siehe § 17.18 Nummer 6 Satz 3)
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change1. Erreicht oder überschreitet der Wasserstand den Höchsten Schifffahrtswasserstand (HSW) – Hochwassermarke – an dem Richtpegel für den unter Nummer 2 jeweils aufgeführten Streckenabschnitt, ist mit der Einstellung der Schifffahrt zu rechnen und die zuständige Behörde kann die Schifffahrt innerhalb des Streckenabschnitts ganz oder teilweise verbieten. 2. Die in Nummer 1 genannte Hochwassermarke wird durch folgende Wasserstände bestimmt, und die Richtpegel gelten für den nachstehend aufgeführten Streckenabschnitt: Strecke | Richtpegel | Hochwassermarke Deutsch-tschechische Grenze (km 0,00) – Hafen Riesa (km 109,40) | Dresden | 500 cm Hafen Riesa (km 109,40) – Elstermündung (km 198,60) | Torgau | 620 cm Elstermündung (km 198,60) – Saalemündung (km 290,70) | Lutherstadt Wittenberg | 550 cm Saalemündung (km 290,70) – Einfahrt Hafen Frohse (km 314,50) | Barby | 570 cm Einfahrt Hafen Frohse (km 314,50) – Einfahrt Industriehafen Magdeburg (km 332,80) | Magdeburg-Strombrücke | 550 cm Einfahrt Industriehafen Magdeburg (km 332,80) – Einmündung Niegripper Verbindungskanal (km 343,80) | Rothensee | 745 cm Einmündung Niegripper Verbindungskanal (km 343,80) – Einmündung Untere Havel-Wasserstraße (km 422,80) | Tangermünde | 620 cm Einmündung Untere Havel-Wasserstraße (km 422,80) – Mündung Alte Löcknitz (km 502,25) | Wittenberge | 610 cm Mündung Alte Löcknitz (km 502,25) – Einfahrt Hafen Bleckede (km 550,00) | Dömitz | 580 cm Einfahrt Hafen Bleckede (km 550,00) – Einmündung Elbe-Lübeck-Kanal (km 569,20) | Hohnstorf | 820 cm.
Propose a changeDroht infolge zunehmender Eisbildung die Einstellung der Schifffahrt, muss ein Fahrzeug oder ein Verband nach Hinweis der zuständigen Behörde rechtzeitig einen Schutzhafen oder eine geeignete Liegestelle aufsuchen.
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Propose a changeAbweichend von der Kennzeichnung nach den §§ 6.24 und 6.25 kann eine Brückendurchfahrt bei Nacht wie folgt gekennzeichnet sein: 1. an den Seiten der Durchfahrt: grüne Lichter; 2. über der Mitte der Durchfahrt: gelbe Lichter, a) bei Verkehr in Berg- und Talfahrt: ein gelbes Licht, b) bei Verkehr in nur eine Richtung: zwei gelbe Lichter übereinander.
Propose a change1. Die Magdeburger Stromstrecke von km 324,50 bis km 327,20 ist bei Wasserständen unter 400 cm am Pegel Magdeburg eine Fahrwasserenge. 2. Die Einfahrt in die Fahrwasserenge nach Nummer 1 wird durch Signallichter geregelt. Sie bedeuten: a) ein festes rotes Licht: Verbot des Einfahrens. Ein Fahrzeug hat nach Möglichkeit außerhalb der Fahrrinne so anzuhalten, dass der Gegenverkehr sicher passieren kann; b) ein festes grünes Licht: Erlaubnis zum Einfahren. Das Verbot der Einfahrt ist zu beachten. Bei außer Betrieb genommenen Lichtern finden die Bestimmungen des § 6.07 Anwendung. 3. Die Lichter nach Nummer 2 befinden sich für a) die Talfahrer am westlichen Widerlager der Sternbrücke bei km 325,10 und b) die Bergfahrer an der Mündung Zollelbe bei km 327,10. 4. Bei Wasserständen von 400 cm und mehr am Pegel Magdeburg-Strombrücke findet die Regelung nach Num mer 2 keine Anwendung. 5. Einzeln fahrende Schub- oder Schleppfahrzeuge mit jeweils einer Länge von nicht mehr als 33,00 m oder Kleinfahrzeuge können abweichend von Nummer 2 Buchstabe a auch dann in die Fahrwasserenge nach Nummer 1 einfahren, wenn die Einfahrt durch ein rotes Licht gesperrt ist. Sie haben jedoch einem entgegenkommenden Fahrzeug die ungehinderte Vorbeifahrt zu gewähren. 6. Bei der Einfahrt in den oberen Schleusenkanal der Doppelschleuse Geesthacht hat ein Talfahrer Vorfahrt. Ein Schleppverband muss spätestens nach der Einfahrt in den oberen Schleusenkanal die Länge der Schleppverbindungen auf 50,00 m oder weniger kürzen. Abweichend von den §§ 7.02 und 7.03 ist das Liegen und die Benutzung der Anker im oberen Schleusenkanal gestattet.
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Propose a change1. Bei Annäherung an eine Seilfähre hat ein Fahrzeug, ausgenommen ein Kleinfahrzeug, in Höhe des Zeichens E.4a (Anlage 7) das Signal „Achtung“ gemäß Anlage 6 zu geben, das so oft wie notwendig zu wiederholen ist. Das Geben des Signals kann entfallen, wenn eine Funkabsprache mit dem Fährführer erfolgt ist. 2. Die Vorbeifahrt an einer Seilfähre darf erst erfolgen, wenn sie an ihrem ständigen Liegeplatz stillliegt. 3. Abweichend von Nummer 2 kann die Vorbeifahrt an einer Seilfähre auf der Seite erfolgen, auf der von der Seilfähre bei Tag eine weiße Flagge und bei Nacht ein gelbes gewöhnliches, von allen Seiten sichtbares Licht gezeigt wird. 4. Die Einfahrt in den Rothenseer Verbindungskanal von der Elbe und die Ausfahrt aus dem Rothenseer Verbindungskanal in die Elbe darf nur über die gekennzeichnete Wendestelle bei km 333,25 erfolgen. Satz 1 gilt nicht für ein muskelbetriebenes Kleinfahrzeug.
Propose a change§ 4.05 Nummer 3 gilt auch für eine Seilfähre.
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Propose a change1. Der Schiffsführer und die nach § 1.03 Nummer 3 für Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person haben jeweils a) sicherzustellen, dass das Fahrzeug oder der Verband die geforderte Mindestgeschwindigkeit nach § 17.04 nicht unterschreitet und b) die Vorschriften über aa) die Schifffahrt bei Hochwasser nach § 17.11 Nummer 1 und ein nach dieser Vorschrift angeordnetes Verbot der Schifffahrt, bb) das Verhalten bei Eis nach § 17.12, cc) das Verhalten beim Durchfahren der Schleusengruppe Geesthacht nach § 17.18 Nummer 6 Satz 1 und 2, dd) die Vorschrift über die Einfahrt in und die Ausfahrt aus dem Rothenseer Verbindungskanal nach § 17.22 Nummer 4 und ee) den Sprechfunk auf einer Seilfähre nach § 17.23 in Verbindung mit § 4.05 Nummer 3 einzuhalten oder sicherzustellen, dass diese Vorschriften oder ein angeordnetes Verbot der Schifffahrt eingehalten werden. 2. Der Schiffsführer hat a) sicherzustellen, dass aa) das von ihm geführte Fahrzeug, das von ihm geführte Fahrzeug mit Seitenradantrieb, das von ihm geführte schleppende Fahrzeug oder der von ihm geführte Verband die zugelassenen Höchstabmessungen nach § 17.02 Nummer 1 und 2 und die zugelassene Abladetiefe nach § 17.02 Nummer 4 Satz 4 nicht überschreitet und bb) auf dem von ihm geführten Verband in dem in § 17.02 Nummer 2.1.3 und 2.2.7 jeweils genannten Fall die oder der dort jeweils angegebene Ausrüstung oder Vorspann vorhanden ist, b) die Vorschriften über aa) die Zusammenstellung der Verbände nach § 17.03 Nummer 1 Satz 1 bis 3, Nummer 2 Satz 2 und Nummer 4 Satz 2 und bb) das Verhalten gegenüber einer Seilfähre nach § 17.22 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Nummer 3, einzuhalten oder sicherzustellen, dass diese eingehalten werden, und c) das in § 17.18 Nummer 2 Satz 3 vorgesehene Verbot der Einfahrt in die Stromstrecke Magdeburg zu beachten oder sicherzustellen, dass dieses beachtet wird. 3. Der Eigentümer und der Ausrüster dürfen jeweils die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, eines Fahrzeugs mit Seitenradantrieb, eines schleppenden Fahrzeugs oder eines Verbandes nur anordnen oder zulassen, wenn a) das Fahrzeug, das Fahrzeug mit Seitenradantrieb, das schleppende Fahrzeug oder der Verband die zugelassenen Höchstabmessungen nach § 17.02 Nummer 1 und 2 und die zugelassene Abladetiefe nach § 17.02 Nummer 4 Satz 4 nicht überschreitet und b) auf dem Verband in dem in § 17.02 Nummer 2.1.3 und 2.2.7 jeweils genannten Fall die oder der dort jeweils angegebene Ausrüstung oder Vorspann vorhanden ist.
Propose a changeDie Vorschriften dieses Kapitels gelten auf der Ilmenau (Im) von der Nordwestkante der Brausebrücke an der Abtsmühle in Lüneburg (Im-km 0,00) bis zur Mündung in die Elbe (Im-km 28,84/El-km 598,97).
Propose a changeEin Fahrzeug oder ein Schubverband darf folgende Abmessungen nicht überschreiten: Binnenschifffahrtsstraße | Länge | Breite | Abladetiefe m | m | m 1. | km 0,50 (Warburg) bis km 28,84 (Ilmenaumündung) Fahrzeug/Schubverband | 45,00 | 6,20 | je nach Wasserstand soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 2. | bis km 17,75 (Ende unterer Schleusenvorhafen Fahrenholz) bis km 28,32 Fahrzeug/Schubverband | 67,00 | 9,00 | je nach Wasserstand 3. | km 28,32 (Hafen Hoopte) bis km 28,84 (Ilmenaumündung) Fahrzeug/Schubverband | 80,00 | 9,50 | je nach Wasserstand.
Propose a change1. In einen Schleppverband dürfen in der Bergfahrt nur ein Anhang, in der Talfahrt höchstens zwei Anhänge eingestellt werden. 2. Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge, dürfen nur zum Abschleppen eines beschädigten Fahrzeugs, zu einem kurzen Verholen oder mit Erlaubnis der zuständigen Behörde gekuppelt fahren.
Propose a changeDie zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband 7 km/h.
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Propose a changeEin Fahrzeug von mehr als 15,00 m Länge darf nur an einer durch das Tafelzeichen E.8 (Anlage 7) bezeichneten Stelle wenden.
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Propose a changeDie niedrigste Durchfahrtshöhe unter der ungeöffneten Klappbrücke Wittorf beträgt bei einem Wasserstand von 5,00 m am Pegel Wittorf 1,40 m.
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