§ 18.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
(keine besonderen Vorschriften)
Propose a changeGermany · other
Ask the law about thisMore laws of GermanyFor machines: Markdown
The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-11-08.
Copy read on 2026-11-08. The page it was read from
sha256 ce34166d995e83ef7f986b068696aeee9ea7152ae24d55645e64ee5232ba6ef2
No one has proposed a change to this act yet.
(keine besonderen Vorschriften)
Propose a changeDie Klappbrücken Wittorf und Bardowick werden nur nach Anmeldung geöffnet.
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a changeDas Befahren der Ilmenau von der Nordwestkante der Brausebrücke an der Abtsmühle in Lüneburg (km 0,00) bis Warburg (km 0,50) ist verboten. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change1. Der Schiffsführer und die nach § 1.03 Nummer 3 für Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person haben jeweils a) sicherzustellen, dass das Fahrzeug oder der Verband die zugelassene Höchstgeschwindigkeit nach § 18.04 nicht überschreitet und b) die Vorschrift über das Wenden nach § 18.08 einzuhalten oder sicherzustellen, dass diese eingehalten wird. 2. Der Schiffsführer hat a) sicherzustellen, dass das von ihm geführte Fahrzeug oder der von ihm geführte Verband die zugelassenen Höchstabmessungen und Abladetiefen nach § 18.02 nicht überschreitet, b) die Vorschriften über die Zusammenstellung der Verbände nach § 18.03 einzuhalten oder sicherzustellen, dass diese eingehalten werden, und c) das in § 18.27 Satz 1 vorgesehene Verbot, die dort angegebenen Binnenschifffahrtsstraße zu befahren, zu beachten oder sicherzustellen, dass dieses beachtet wird. 3. Der Eigentümer und der Ausrüster dürfen jeweils die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs oder Verbandes nur anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug oder der Verband die zugelassenen Höchstabmessungen und Abladetiefen nach § 18.02 nicht überschreitet.
Propose a changeDie Vorschriften dieses Kapitels gelten auf 1. dem Elbe-Lübeck-Kanal (ELK) von der Abzweigung aus der Trave, 71,00 m nordöstlich der Achse der Geniner Straßenbrücke (ELK-km 0,00) bis zur Einmündung in die Elbe bei Lauenburg (ELK-km 61,55/El-km 569,23) und 2. der Kanaltrave von der Abzweigung des Elbe-Lübeck-Kanals bis zur Nordwestkante der Eisenbahnhubbrücke in Lübeck mit Nebenarm Stadttrave von der Abzweigung aus der Kanaltrave bis zur Südkante der Wipperbrücke.
Propose a changeEin Fahrzeug oder ein Schubverband darf folgende Abmessungen und Abladetiefen nicht überschreiten: Binnenschifffahrtsstraße | Länge | Breite | Abladetiefe m | m | m 1. | Elbe-Lübeck-Kanal 1.1 | km 0,00 bis km 61,55 (Einmündung in die Elbe) Fahrzeug/Schubverband | 80,00 9,50 | 2,00 – von km 0,00 bis km 3,43 (Schleuse Büssau) verringert sich die Abladetiefe bei einem Wasserstand unter 500 cm am Pegel Hubbrücken um das Maß des jeweiligen Absinkens des Wasserstandes – soweit nachfolgend nicht etwas anderes festgelegt ist 1.2 | km 0,00 bis km 59,00 (Umschlagstelle Horsterdamm/Liegestelle Lauenburg-Ost) Fahrzeug/Schubverband | 80,00 | 8,30 | 2,10 – von km 0,00 bis km 3,43 (Schleuse Büssau) verringert sich die Abladetiefe bei einem Wasserstand unter 500 cm am Pegel Hubbrücken um das Maß des jeweiligen Absinkens des Wasserstandes – 1.3 | km 55,00 (Wendestelle Lanzer See) bis km 59,00 (Umschlagstelle Horsterdamm/Liegestelle Lauenburg-Ost) Fahrzeug | 86,00 | 9,50 | 2,00 1.4 | km 59,00 (Umschlagstelle Horsterdamm/Liegestelle Lauenburg-Ost) bis km 61,55 (Einmündung in die Elbe) a) Fahrzeug | 110,00 | 11,45 | 2,30 b) Schubverband | 125,00 | 9,60 | 2,30 – von km 60,10 (Schleuse Lauenburg) bis km 61,55 gilt die zulässige Abladetiefe von 2,30 m nur bei einem Wasserstand von ≥ 4,30 m am Pegel Hohnstorf auf der Elbe – 2. | Kanaltrave km 0,00 bis km 5,57 (Hubbrücken in Lübeck) Fahrzeug/Schubverband | 80,00 | 9,50 | 2,10 — bei einem Wasserstand am Pegel Hubbrücken unter 500 cm verringert sich die Abladetiefe um das jeweilige Maß des geringeren Wasserstandes; von km 4,26 bis km 5,57 darf die Abladetiefe auf bis zu 2,50 m erhöht werden, wenn der Wasserstand am Pegel Hubbrücken 500 cm (Mittelwasserstand) erreicht hat –.
Propose a change1. In einen Schleppverband dürfen nur so viele Fahrzeuge eingestellt werden, dass er nicht mehr als zwei Schleusungen benötigt. Der Abstand zwischen dem Fahrzeug mit Maschinenantrieb an der Spitze des Verbandes und dem ersten Anhang darf höchstens 50,00 m, der Abstand der Anhänge untereinander höchstens 25,00 m betragen. Ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb, das seiner Bauart nach zur Beförderung von Gütern bestimmt und zum Schleppen zugelassen ist, darf nur einen Anhang schleppen. 2. Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge, dürfen, mit Ausnahme im Hafen Lauenburg, nur zum Abschleppen eines beschädigten Fahrzeugs, zu einem kurzen Verholen oder mit Erlaubnis der zuständigen Behörde gekuppelt fahren.
Propose a change1. | Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge, mit jeweils a) | einer Abladetiefe von nicht mehr als 1,20 m und einer Breite von nicht mehr als 8,30 m | 10 km/h, b) | einer Abladetiefe von mehr als 1,20 m oder einer Breite von mehr als 8,30 m | 8 km/h. 2. | Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Kleinfahrzeug | 10 km/h. 3. | Die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge, | 5 km/h.
Propose a changeAls Bergfahrt auf dem Elbe-Lübeck-Kanal gilt die Fahrt in Richtung Elbe.
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change1. Das Überholen bei Nacht ist verboten. 2. Abweichend von Nummer 1 darf ein Kleinfahrzeug überholen und überholt werden.
Propose a changeEin Fahrzeug darf nur wenden, wenn das Manöver ohne Berührung der Ufer und Bauwerke ausgeführt werden kann.
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a changeDie nach § 3.20 vorgeschriebene Bezeichnung braucht nicht geführt zu werden, wenn das Fahrzeug an einer Liege- oder Umschlagstelle außerhalb der durchgehenden Fahrrinne stillliegt.
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change1. Die Durchfahrtshöhe unter einer Brücke beträgt zwischen der Schleusen Lauenburg und Büssau bei normalem Kanalwasserstand 4,40 m. 2. In oberster Hubstellung beträgt die Durchfahrtshöhe unter der Hubbrücke in Lübeck bei Mittelwasserstand (500 cm am Pegel Hubbrücken) 5,40 m. Zusätzlich zu den Signallichtern nach § 6.26 Nummer 4 Buchstabe b oder c können an den Hubbrücken weiße Lichter gezeigt werden. Es bedeuten: a) zwei weiße Lichter über den linken roten Lichtern: Durchfahrt nur für ein Fahrzeug unter 2,50 m Höhe über dem Mittelwasserstand; b) ein weißes Licht über dem linken roten Licht: Durchfahrt nur für ein Fahrzeug unter 1,45 m Höhe über dem Mittelwasserstand. 3. Im Klughafen beträgt die Durchfahrtshöhe bei Mittelwasserstand 5,50 m. 4. Hat der Wasserstand der Elbe am Pegel Hohnstorf 780 cm erreicht, beträgt die Durchfahrtshöhe unter der Lauenburger Straßenbrücke (ELK-km 61,03) 6,04 m. 5. Die Durchfahrtshöhen können sich durch Wasserstandsschwankungen verringern.
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a changeDas Segeln ist verboten. Die zuständige Behörde kann auf der Kanaltrave im Einzelfall Ausnahmen zulassen, soweit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change(keine besonderen Vorschriften)
Propose a change