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24 provisions
Art. 1
1 Die direkt unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden
jährlich beurteilt von
Referentin / Referenten bis Ende Juli
Bereichsleiterin / Bereichsleiter bis Ende August
Abteilungsleiterin / Abteilungsleiter bis Ende September
den übrigen Vorgesetzten bis Ende Oktober 1)
2 Die oder der zuständige Vorgesetzte stellt die Durchführung des
Beurteilungs- und Zielvereinbarungsgesprächs und bei Bedarf oder
auf Wunsch der Mitarbeitenden ein Entwicklungsgespräch sicher. 1)
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 31. Juli 2018) 2
3 Die Beurteilungsformulare sind beim Personaldienst bzw. der oder
dem Personalverantwortlichen der Städtischen Werke oder der Verkehrsbetriebe zu beziehen.
4 Die jährlichen Beurteilungen und Zielvereinbarungen sind bis Ende
Oktober abzuschliessen. Die Beurteilungsformulare sind dem Personaldienst bzw. der oder dem Personalverantwortlichen der Städtischen Werke oder der Verkehrsbetriebe bis am 15. November zuzustellen. 1)
Propose a changeArt. 2
Entsprechen Leistung und/oder Verhalten der Mitarbeiterin oder des
Mitarbeiters nicht den Erwartungen, ist unter Beizug des Personaldienstes bzw. der oder des Personalverantwortlichen der Städtischen Werke oder der Verkehrsbetriebe eine ausserordentliche Beurteilung vorzunehmen.
Propose a changeArt. 3
1 Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist mindestens zwei Wochen
vor der Beurteilung zum Gespräch einzuladen.
2 Mit der Einladung soll der Beurteilungsbogen und bei Bedarf der
Entwicklungsbogen für ein allfälliges Entwicklungsgespräch an die
Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter zur Selbstbeurteilung abgegeben
werden. Die Selbstbeurteilung durch die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter kann die vorgesetzte Person als Pflicht vorgeben. 1) 2)
3 Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter kann beauftragt werden, ihr
bzw. sein Aufgabengebiet auf Veränderungen gegenüber der Stellenbeschreibung oder des Leistungsauftrages zu überprüfen oder
Ziele für die bevorstehende Periode zu formulieren.
Propose a changeArt. 4
Hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter eine Selbstbeurteilung vorgenommen, ist diese zum Beurteilungsgespräch mitzubringen.
Propose a changeArt. 5
1 Für das Gespräch ist genügend Zeit einzuplanen. Es ist eine entspannte Atmosphäre zu schaffen, damit das Gespräch frei von Störungen und in Ruhe geführt werden kann.
2 Das Gespräch beinhaltet insbesondere die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, die Beurteilung der Zielerreichung, die Zielvereinbarungen sowie ein allfälliges Entwicklungsgespräch. Grundsätzlich
werden die Anforderungen an das Pflichtenheft, welches die Stellen-
und Funktionsbeschreibung beinhaltet, und der Berufsalltag beurteilt. Es soll keine Abrechnung mit der vergangenen Periode sein. 1)
Ausserordentliche Beurteilung
Einladung zum
Gespräch
Selbstbeurteilung
Rahmen und
Inhalt des
Gesprächs
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 31. Juli 2018) 3
3 Beim Gespräch soll sowohl die aktuelle Arbeitssituation in der Abteilung als auch die berufliche Zukunft in der Stadt Schaffhausen besprochen werden. Gemeinsam können Förderungsmassnahmen
und Weiterbildungen vereinbart werden. Diese sind schriftlich festzuhalten.
4 Der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter ist zur Beurteilung durch die
oder den Vorgesetzten Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Diese Ausführungen sind in den Beurteilungsformularen festzuhalten. 1)
5 Hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter eine Selbstbeurteilung
vorgenommen, ist diese zu erläutern. Eine allfällige von der oder
dem Vorgesetzten abweichende Beurteilung ist zu begründen. Diese
Ausführungen sind in den Beurteilungsformularen festzuhalten. 1)
6 Ergeben sich unterschiedliche Beurteilungen, ist eine für beide Seiten akzeptierbare Lösung anzustreben. Bei Uneinigkeit ist gemäss
Artikel 22 vorzugehen.
Propose a changeArt. 6
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter kann bei Veränderungen ihres/seines Aufgabengebietes gegenüber der Stellenbeschreibung oder des Leistungsauftrages eine Überprüfung und Anpassung der
Stellenbeschreibung oder des Leistungsauftrages verlangen.
2. Abschnitt: Beurteilungsformulare1)
Propose a changeArt. 7
1 Mit den Beurteilungen und Zielvereinbarungen soll Folgendes erreicht werden:
1. Die in der Stellenbeschreibung umschriebenen Aufgaben sind
auf die vom Stadtrat formulierten Ziele auszurichten.
2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei der Festlegung von
Leistungs- und Verhaltenszielen mit einzubeziehen.
3. Ungenutzte Fähigkeiten und Berufskenntnisse der Mitarbeiterin
oder des Mitarbeiters sind aufzudecken und für den Arbeitsprozess zu nutzen.
4. Zusammen mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter sind regelmässig Standortbestimmungen vorzunehmen.
5. Ergibt sich aufgrund einer Standortbestimmung ein Handlungsbedarf, sind zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung Förderungsmassnahmen und/oder Weiterbildungen einzusetzen; allenfalls ist die Arbeitssituation anzupassen.
Einbezug von
Mitarbeitenden
Grundsatz der
Beurteilungen
und Zielvereinbarungen
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 31. Juli 2018) 4
2 Die Beurteilungen basieren grundsätzlich auf der gegenwärtigen
Funktion, den individuell vereinbarten Zielen und einem allfällig vorhandenen Leistungsauftrag.
Propose a changeArt. 8
1 Der Beurteilungsbogen ist in folgende Teile aufgegliedert:
1. Personalien,
2. Leistungs- und Verhaltensbeurteilung,
3. Beurteilung der Zielerreichung,
4. Gesamtbeurteilung,
5. Neue Zielvereinbarungen für die kommende Beurteilungsperiode,
6. Beurteilung des Arbeitsverhältnisses aus Sicht der Mitarbeiterin
oder des Mitarbeiters,
7. Förderungsmassnahmen und Weiterbildungen,
8. Unterschriften.
2 Der Entwicklungsbogen ist in folgende Teile aufgegliedert:
1. Personalien
2. Entwicklungs- und Zukunftsaspekte
3. Förderungsmassnahmen und Weiterbildungen
4. Unterschriften. 1)
Propose a changeArt. 9
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit öffentlich-rechtlicher Anstellung
und Arbeitsbeginn vor dem 1. Juli werden von der oder dem Vorgesetzten gemäss diesen Richtlinien beurteilt.
Propose a changeArt. 10
Auf eine Beurteilung kann verzichtet werden, wenn die Abwesenheit
einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters vom Arbeitsplatz sechs
Monate übersteigt oder wenn aus anderen Gründen eine Beurteilung
nicht sinnvoll ist. Ein Verzicht auf die Beurteilung ist mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zu besprechen und im Beurteilungsbogen
zu begründen.
Propose a changeArt. 11
1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit obligationenrechtlicher Anstellung werden nicht beurteilt.
2 Lernende werden gemäss dem Bundesgesetz über die Berufsbildung beurteilt.
Gliederung der
Beurteilungsfor
mulare
Beurteilungskreis
Verzicht auf
eine Beurteilung
Ausschluss von
der Beurteilung
Propose a changeArt. 12 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 31. Juli 2018) 5
Folgende Bewertungsstufen sind für die Beurteilungen zu verwenden:
1 weit über den Anforderungen
2 übertreffen die Anforderungen
3 entsprechen vollständig den Anforderungen 1)
4 entsprechen teilweise den Anforderungen
5 entsprechen nicht den Anforderungen
Propose a changeArt. 13
1 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen anhand folgender
Hauptkriterien beurteilt werden:
Arbeitsleistung 1)
Fachkompetenz
Persönlichkeitskompetenz
Sozialkompetenz
Führungskompetenz (sofern Führungsaufgaben wahrgenommen werden)
2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Berufsbildnerinnen oder Berufsbildner sowie Praktikumsbegleiterinnen oder Praktikumsbegleiter sind auch im Hauptkriterium Führungskompetenz zu beurteilen.
3 Die Bereiche können in Zusammenarbeit mit dem Personaldienst
bzw. der oder dem Personalverantwortlichen der Städtischen Werke
oder der Verkehrsbetriebe für Personengruppen mit gleicher Funktion Unterkriterien, abgestimmt auf die Funktion, erarbeiten.
Propose a changeArt. 14
Die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung ist nach den in Artikel 12
genannten Bewertungsstufen vorzunehmen. Sie ist sowohl im Beurteilungsbogen als auch im Gespräch gegenüber der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zu begründen. Beurteilung und Begründung
müssen verständlich und nachvollziehbar sein.
Propose a changeArt. 15
Die Beurteilung der Zielerreichung erfolgt nach den Kriterien E=erreicht, TE=teilweise erreicht oder NE=nicht erreicht. Sie ist sowohl
im Beurteilungsbogen als auch im Gespräch gegenüber der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zu begründen. Beurteilung und Begründung müssen verständlich und nachvollziehbar sein. 1)
Bewertungsstufen
Kriterien für die
Leistungs- und
Verhaltensbeurteilung
Beurteilung und
Begründung
von Leistung
und Verhalten
Beurteilung und
Begründung der
Zielerreichung
Propose a changeArt. 16 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 31. Juli 2018) 6
1 Die Gesamtbeurteilung beinhaltet die Beurteilung der Leistung, des
Verhaltens und der Zielerreichung. Diese sind unterschiedlich stark
zu gewichten, zusammenzuführen und als Ganzes zu bewerten. Sie
ist nach den in Artikel 12 genannten Bewertungsstufen vorzunehmen.
2 Die Gesamtbeurteilung ist sowohl im Beurteilungsbogen als auch
im Gespräch gegenüber der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zu
begründen. Beurteilung und Begründung müssen verständlich und
nachvollziehbar sein.
3 Entsprechen Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie die Beurteilung der Zielerreichungen nicht den Erwartungen und ergeben in
der Gesamtbeurteilung Stufe 5, ist für das weitere Vorgehen der Personaldienst bzw. die oder der Personalverantwortliche der Städtischen Werke und der Verkehrsbetriebe beizuziehen.
Propose a changeArt. 17
Für die mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter gemeinsam zu erarbeitenden Zielvereinbarungen gelten folgende Grundsätze:
Die Vorgesetzten kennen die vom Stadtrat für ihren Bereich formulierten Ziele und Aufgaben
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter kennt die Ziele und Aufgaben der Abteilung bzw. des Referates
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter kennt die eigene Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie die Beurteilung der vergangenen Zielvereinbarungen
Die Aufgabenschwerpunkte sollen mit der Mitarbeiterin oder
dem Mitarbeiter gemeinsam festgelegt werden
Die Ziele müssen nach dem „SMART-Prinzip“ vereinbart werden:
Spezifisch, konkret
Messbar
Aktiv beeinflussbar
Realistisch
Terminiert
Es sind nicht mehr als drei Ziele zu vereinbaren.
Propose a changeArt. 18
1 Zwei verschiedene Quellen können Inhalt von Zielvereinbarungen
sein:
Gesamtbeurteilung
Grundsätze für
das Führen mit
Zielen
Zielvereinbarungen
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 31. Juli 2018) 7
1. Quelle: Ziele, die von übergeordneten Stellen vorgegeben werden. Für die Vorgabe können insbesondere Zielsetzungen des Stadtrates, Referats-, Bereichs- und/oder Abteilungsziele, Leistungsaufträge und Verträge beigezogen werden.
2. Quelle: Ziele, die sich aus der Tätigkeit der Mitarbeiterin oder
des Mitarbeiters ergeben. Für die Vorgabe können das
Pflichtenheft, Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen,
Beurteilungen der Zielerreichung oder eventuell Leistungsaufträge beigezogen werden.
Zielsetzungsvorschläge für die 2. Quelle können sowohl
von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter als auch von
der Vorgesetzen oder dem Vorgesetzten eingebracht
werden.
2 Ziele können auch vereinbart werden mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nach dem 1. Juli eingetreten sind.
Propose a changeArt. 19
1 Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter kann sich zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Aufgabenbereich, dem Arbeitsklima und der
Zusammenarbeit äussern. Diese Aussagen sind schriftlich festzuhalten.
2 Wünsche und Äusserungen zur beruflichen Zukunft bei der Stadt
Schaffhausen sind zu besprechen und schriftlich festzuhalten.
Propose a changeArt. 20
1 Förderungsmassnahmen und Weiterbildungen sind mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zu besprechen und können vereinbart
werden.
2 Die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, die Beurteilung der Zielerreichung, die Zielvereinbarungen sowie das Entwicklungsgespräch bilden die Grundlage für Förderungsmassnahmen und Weiterbildungen. 1)
3 Förderungsmassnahmen beschränken sich nicht nur auf Seminare
und Kurse, sondern können Aspekte des gesamten Arbeitsverhältnisses betreffen.
Propose a changeArt. 21
Die Beurteilungsformulare sind von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter wie auch von der oder dem Vorgesetzten zu unterzeichnen.
Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass der Inhalt besprochen wurde.
1)
Beurteilung des
Arbeitsverhältnisses
Förderungsmassnahmen
und
Weiterbildungen
Unterschriften
Propose a changeArt. 22 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 31. Juli 2018) 8
1 Ist die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter mit der Beurteilung nicht
einverstanden, kann sie oder er innert 10 Tagen ein Gespräch sowie
die Überprüfung der Beurteilung mit der oder dem nächsthöheren
Vorgesetzten verlangen. Das Begehren um Überprüfung ist schriftlich zu begründen. Der Personaldienst bzw. die oder der Personalverantwortliche der Städtischen Werke oder der Verkehrsbetriebe
kann beigezogen werden.
2 Das Ergebnis dieses Überprüfungsgesprächs ist festzuhalten und
den Beurteilungsformularen beizufügen. Ergibt die Überprüfung eine
Änderung der Beurteilung, so ist diese zu berichtigen. 1)
3 Ist die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter mit dem Ergebnis erneut
nicht einverstanden, kann die Angelegenheit der nächsthöheren
Stelle, höchstens aber der Referentin oder dem Referenten vorgelegt werden.
4 Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter kann sich zu allen Besprechungen durch eine Vertrauensperson begleiten lassen.
5 Die Verwaltung kann, soweit erforderlich, Sachverständige beiziehen.
Propose a changeArt. 23
1 Das Personaldossier befindet sich beim Personaldienst bzw. bei
der oder dem Personalverantwortlichen der Städtischen Werke oder
der Verkehrsbetriebe.
2 Die Originale der Beurteilungsformulare sind Bestandteil des Personaldossiers und sind dem Personaldienst zuzustellen. Für die oder den Vorgesetzten sowie die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter ist
eine Kopie bestimmt. 1)
3. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Propose a changeArt. 24
1 Diese Richtlinien treten am 1. Februar 2008 in Kraft.
2 Sie ersetzen die Richtlinien über die jährliche Leistungsbeurteilung
und Zielvereinbarung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt
Schaffhausen vom 28. April 1998.
Fussnote:
Überprüfung
Aufbewahrung
der Beurteilungsformulare
Inkrafttreten
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 31. Juli 2018) 9
1) Änderungen per 1. Februar 2015 gemäss Stadtratsbeschluss vom 22. Januar 2015
2) Änderung gemäss Stadtratsbeschluss vom 31. Juli 2018.
Propose a change